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   LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04   

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https://dejure.org/2004,4224
LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04 (https://dejure.org/2004,4224)
LAG München, Entscheidung vom 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04 (https://dejure.org/2004,4224)
LAG München, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 2 TaBV 5/04 (https://dejure.org/2004,4224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Fahrtkosten eines Betriebsratsmitglieds zu Betriebsratssitzungen während der Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitweilige Hinderung eines sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindlichen Betriebsratsmitglieds an der Ausübung des Betriebsratsamts ; Erstattung der Kosten für die Fahrten zu Betriebsratssitzungen ; Tragung der durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Vielmehr hat das Ruhen des Arbeitsverhältnisses keine Einschränkungen der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerrechte zur Folge und ein Arbeitnehmer, der sich in Elternzeit befindet, darf an einer Betriebsversammlung teilnehmen (BAG v. 31.05.1989 - 7 AZR 574/88 - NZA 90, 449).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeiten hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG v. 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - NZA 92, 72).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2001 - 7 Sa 54/01

    Anspruch auf die arbeitsvertragliche Vergütung für die Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen (LAG München v. 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97 - zitiert nach Juris für den Fall des Erziehungsurlaubs; ArbG Giessen v. 26.02.1986 - 3 Ca 687/85 - NZA 86, 614 für die Zeiten des Mutterschutzes; Fitting, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; Däubler, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; ErfK/Dörner, Rn. 45 zu § 15 BErzGG; anderer Ansicht LAG Rheinland-Pfalz v. 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 - zitiert nach Juris für den Fall des Erholungsurlaubs; Richardi-Thüsing, BetrVG, Rn. 8 zu § 25; Fabricius- Wiese, GK zum BetrVG, Rn. 17 zu § 25).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Folglich hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass ein erkranktes Betriebsratsmitglied nicht zwangsläufig an der Wahrnehmung seiner Betriebsratsaufgaben gehindert ist (BAG v.15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - NZA 85, 367).
  • ArbG Gießen, 26.02.1986 - 3 Ca 687/85
    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen (LAG München v. 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97 - zitiert nach Juris für den Fall des Erziehungsurlaubs; ArbG Giessen v. 26.02.1986 - 3 Ca 687/85 - NZA 86, 614 für die Zeiten des Mutterschutzes; Fitting, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; Däubler, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; ErfK/Dörner, Rn. 45 zu § 15 BErzGG; anderer Ansicht LAG Rheinland-Pfalz v. 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 - zitiert nach Juris für den Fall des Erholungsurlaubs; Richardi-Thüsing, BetrVG, Rn. 8 zu § 25; Fabricius- Wiese, GK zum BetrVG, Rn. 17 zu § 25).
  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen (LAG München v. 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97 - zitiert nach Juris für den Fall des Erziehungsurlaubs; ArbG Giessen v. 26.02.1986 - 3 Ca 687/85 - NZA 86, 614 für die Zeiten des Mutterschutzes; Fitting, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; Däubler, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; ErfK/Dörner, Rn. 45 zu § 15 BErzGG; anderer Ansicht LAG Rheinland-Pfalz v. 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 - zitiert nach Juris für den Fall des Erholungsurlaubs; Richardi-Thüsing, BetrVG, Rn. 8 zu § 25; Fabricius- Wiese, GK zum BetrVG, Rn. 17 zu § 25).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04
    Die Elternzeit führt zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 22.06.1988 - 5 AZR 526/87 - NZA 89, 13 für den Erziehungsurlaub).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2004 - 2 TaBV 5/04 - wird zurückgewiesen.
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