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   LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06   

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LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,32959)
LAG München, Entscheidung vom 22.08.2006 - 5 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,32959)
LAG München, Entscheidung vom 22. August 2006 - 5 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,32959)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Von entscheidender Bedeutung ist nämlich, worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2002 (1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927) auch wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG zunächst unwirksame Betriebsvereinbarungen durch Tarifvertragsparteien nachträglich sanktioniert werden können.

    Von entscheidender Bedeutung ist nämlich, worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2002 (1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927) auch wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG zunächst unwirksame Betriebsvereinbarungen durch Tarifvertragsparteien nachträglich sanktioniert werden können.

  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Zum einen hat er es insoweit unterlassen, auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 2000 (1 AZR 175/00 - AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt) hinzuweisen, die in diesem Kommentar durchaus zitiert wurde, wenn auch kritisch.
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus in seiner Entscheidung vom 23. März 2005 (4 AZR 203/04 - AP Nr. 29 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz) erkannt, dass ein kraft vertraglicher Vereinbarung in einem Arbeitsverhältnis geltender Firmentarifvertrag nach den Regeln der Tarifkonkurrenz als speziellere Regelung einen für das Arbeitsverhältnis kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden, den vertraglich in Bezug genommenen, von derselben Gewerkschaft abgeschlossenen Verbandstarifvertrag verdrängt, wobei das Günstigkeitsprinzip bei dieser Fallgestaltung nicht anwendbar ist.
  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Zum einen hat er es insoweit unterlassen, auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 2000 (1 AZR 175/00 - AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt) hinzuweisen, die in diesem Kommentar durchaus zitiert wurde, wenn auch kritisch.
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Deshalb kann auch dahinstehen, ob es sich dabei um einen sog. Firmentarifvertrag handelt und in welchem Verhältnis ein derartiger Firmentarifvertrag zum entsprechenden Manteltarifvertrag steht; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. die Entscheidungen vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99 AP Nr. 173 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz) verdrängt ein Firmentarifvertrag einen entsprechenden Flächentarifvertrag selbst dann, wenn er Regelungen zulasten von Arbeitnehmern enthält.
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Deshalb kann auch dahinstehen, ob es sich dabei um einen sog. Firmentarifvertrag handelt und in welchem Verhältnis ein derartiger Firmentarifvertrag zum entsprechenden Manteltarifvertrag steht; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. die Entscheidungen vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99 AP Nr. 173 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz) verdrängt ein Firmentarifvertrag einen entsprechenden Flächentarifvertrag selbst dann, wenn er Regelungen zulasten von Arbeitnehmern enthält.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG München, 22.08.2006 - 5 Sa 569/06
    Deshalb vermag der Kläger die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 2000 (4 AZR 581/99 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) nicht zu seinen Gunsten heranzuziehen.
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