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   LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22   

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LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22 (https://dejure.org/2023,11319)
LAG München, Entscheidung vom 23.02.2023 - 3 Sa 419/22 (https://dejure.org/2023,11319)
LAG München, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 3 Sa 419/22 (https://dejure.org/2023,11319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    KSchG: § 1 Abs. 2; TVöD-K: § 3 Abs. 4; BGB: § 241 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung vorzulegen

  • IWW
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    KSchG § 1 Abs. 2 TVöD-K: § 3 Abs. 4 BGB § 241 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit, Abmahnung, Entbehrlichkeit

  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit, Abmahnung, Entbehrlichkeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung: Nichtvorlage betriebsärztlicher Arbeitsfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor der Kündigung; Entfernung einer rechtswidrigen Abmahnung aus der Personalakte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19

    Medizinische Untersuchung - Nebenpflicht - Abmahnung

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Die Arbeitsunfähigkeit stehe einer ärztlichen Untersuchung im Sinne des § 3 Abs. 4 S. 1 TVöD-K nach der Entscheidung des LAG Nürnberg vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - nicht entgegen.

    (1) Die Verletzung einer tarif- oder einzelvertraglich geregelten Nebenpflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichte und der Literatur "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 27 m. w. Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 - unter III. 1 der Gründe; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2016 - 15 Sa 131/16 - Rn. 49; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.2018 - 4 Sa 129 öD/18 Rn. 55 (zit. nach juris); LAG Nürnberg 19.5.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31; Gerretz in Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 6. Auflage 2022, § 3 TVöD Rn. 54; Stier in BeckOK TVöD, Rinck/Böhle/Pieper/Geyer, 63. Edition Stand: 01.06.2020, § 3 TVöD-AT, Rn. 46; Wolfgang Howald in: Burger, TVöD - TV-L, 4. Auflage 2020, § 3 TVöD AT, Rn. 47).

    Hat der Arbeitgeber aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte daran Zweifel, soll er feststellen lassen dürfen, ob seine Zweifel begründet sind (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31 zu dem gleichlautenden § 3 Abs. 5 TV-L; BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 18 zu § 5 Abs. 2 BAT/AOKNeu; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, Bd. 1, § 3 Rn. 116).

    Darüber hinaus wird der Arbeitgeber mit der betriebsärztlichen Untersuchung in den Stand versetzt, ggf. vorab die aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers bei Wiederaufnahme der Tätigkeit zu ergreifen (ausführlich LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 35).

    Es bestand damit aufgrund zwei divergierender landesarbeitsgerichtlicher Urteile eine Rechtsunsicherheit, die die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - hätte ausräumen können.

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird im Regelfall eine Kündigung, erst recht eine außerordentliche Kündigung, nur in Betracht kommen, wenn dem Arbeitnehmer zuvor die Pflichtwidrigkeit seiner Weigerung durch eine Abmahnung mit entsprechender Kündigungsandrohung klargemacht worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - II. 3. b) der Gründe).

    Dies obliegt nach der vorstehend aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber der Klägerin, die etwa vertretbare Gründe für eine Weigerung, auf deren Richtigkeit sie vertraut, der Arbeitgeberin vor oder bei der Weigerung mitteilen muss (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - II. 3. b) der Gründe).

    Zusätzlich hat die Klägerin hierdurch ihre Mitwirkungspflichten aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - unter II. 2. a) der Gründe) und bewusst die Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit verzögert.

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Im Rahmen der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließlich erforderlichen umfassenden Interessenabwägung ist das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsplatzes bis zu dem Zeitpunkt, in dem es ohne Ausspruch der Kündigung enden würde (stufenweise bis 2029 das 67. Lebensjahr, § 235 SGB VI), dem Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegenüberzustellen (vgl. Ascheid/Preis/Schmidt/ Vossen, KSchG, 6. Auflage 2021, § 1 KSchG Rn. 432; BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 28).

    Sie begründet erst recht einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 17; Stier in BeckOK TVöD, a.a.O.; Karb in Conze/Karb/Wölk/Reidel, Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst, 7. Auflage 2021, "Ärztliche Untersuchung" Rn. 107).

    Aus einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit können sich Zweifel ergeben, ob der Arbeitnehmer zu der vertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 27).

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    (1) Die Verletzung einer tarif- oder einzelvertraglich geregelten Nebenpflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichte und der Literatur "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 27 m. w. Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 - unter III. 1 der Gründe; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2016 - 15 Sa 131/16 - Rn. 49; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.2018 - 4 Sa 129 öD/18 Rn. 55 (zit. nach juris); LAG Nürnberg 19.5.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31; Gerretz in Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 6. Auflage 2022, § 3 TVöD Rn. 54; Stier in BeckOK TVöD, Rinck/Böhle/Pieper/Geyer, 63. Edition Stand: 01.06.2020, § 3 TVöD-AT, Rn. 46; Wolfgang Howald in: Burger, TVöD - TV-L, 4. Auflage 2020, § 3 TVöD AT, Rn. 47).

    Hat der Arbeitgeber aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte daran Zweifel, soll er feststellen lassen dürfen, ob seine Zweifel begründet sind (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31 zu dem gleichlautenden § 3 Abs. 5 TV-L; BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 18 zu § 5 Abs. 2 BAT/AOKNeu; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, Bd. 1, § 3 Rn. 116).

    Auch ist der Arbeitgeber zur Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 37).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14

    Beweisvereitelung - Schweigepflicht über den Tod hinaus

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Im Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 - würden ganz andere Aspekte im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit thematisiert werden.

    Es habe eine unsichere Rechtslage bestanden, wie sich aus dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 - Rn. 77 ergebe.

    Zu Gunsten ihrer Rechtsauffassung, wonach eine Arbeitsunfähigkeit einer betriebsärztlichen Untersuchung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K entgegenstehe, konnte sich die Klägerin auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stützen, dem in Rn. 59 (nicht Rn. 77) die Aussage zu entnehmen ist, dass während einer Arbeitsunfähigkeit in aller Regel kein Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten wahrnehmen müsse, "auch nicht die aus § 3 Abs. 4 TVöD" (vgl. Urteil vom 12.06.2014 - 10 Sa 212/14 -).

  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht München hat durch Urteil vom 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21 - festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 30.06.2021 noch durch die Kündigung vom 30.12.2021 aufgelöst werde, und die Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom 13.12.2019, sämtliche Abmahnungen vom 01.10.2020, das Schreiben vom 23.02.2021, sämtliche Abmahnungen vom 01.04.2021 sowie die Abmahnungen vom 23.04.2021, 11.05.2021 und 15.10.2021 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.06.2022 - Az: 26 Ca 6617/21 - teilweise abzuändern.

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Es ist der Beklagten objektiv nicht zuzumuten, eine Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen, die statt ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen sie aktiv über ihre fehlende Mitwirkung in die Irre führt (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 - Rn. 18 ff.: kein Kündigungserfordernis bei Manipulation der Akten zwecks Verschleierung von Pflichtenverstößen).
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung -

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    (vgl. BAG Urteil vom 27.9.2022 - 2 AZR 508/21 - Rn. 17 f).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Deshalb ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sie bei vollständiger Würdigung und Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09 - Rn. 35) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
    Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (vgl. BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 10).
  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09

    Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung -

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • LAG München, 07.11.2019 - 3 Sa 234/19

    Zulässigkeit der Berufung, Berufungsbegründung, Antragsänderung

  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

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