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   LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17   

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https://dejure.org/2019,56574
LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17 (https://dejure.org/2019,56574)
LAG München, Entscheidung vom 23.05.2019 - 7 Sa 683/17 (https://dejure.org/2019,56574)
LAG München, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 7 Sa 683/17 (https://dejure.org/2019,56574)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte zu dem bei ihm anhängigen Verfahren 6 Sa 13/15 ein medizinisches Gutachten eingeholt zur Klärung der Frage, ob die Klägerin in der Lage sei, die Realität von Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit abgelehnten Bewerbungen gehe, adäquat wahrzunehmen, oder ob dies infolge einer wahnhaften Entwicklung nicht der Fall sei.

    a) Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellungen einer klagenden Partei von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und die Partei nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15; 09.08.2017, 3 Sa 50/16).

    (vgl. zum Ganzen Landesarbeitsgericht Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15).

  • LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16

    Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 09.08.2017 - 3 Sa 50/16 wonach an der Prozessfähigkeit der Klägerin erhebliche Zweifel bestünden.

    Mit der Ladung mit Datum 13.03.2018 zum Verhandlungstermin am 26.06.2018 (Bl. 137 d. A.) wurde die Klägerin vorsorglich auf die sie betreffende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 09.08.2017 - 3 Sa 50/16 vorsorglich hingewiesen.

    a) Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellungen einer klagenden Partei von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und die Partei nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15; 09.08.2017, 3 Sa 50/16).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Ist letzteres der Fall und lässt sich die Prozessfähigkeit der Klagepartei nicht feststellen, so gehen verbleibende Zweifel zu ihren Lasten (vgl. BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Vor dem Arbeitsgericht hat die Klägerin vorgetragen, sie habe am 15.12.2016 erfahren, dass das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 entschieden habe, dass eine Stellenanzeige, mit der für ein "junges Team" geworben werde, eine unmittelbare Altersdiskriminierung darstellen würde und dass damit ein Restitutionsgrund vorliegen würde, da "das BAG damit (sinngemäß) die Rechtsprechung des LAG München, auf welche das hier angegriffenen Urteil gestützt wird, aufgehoben hat.".

    Das Arbeitsgericht hat darauf verwiesen, dass die Klägerin sich zu ihrer Restitutionsklage darauf berufen habe, dass das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 19.05.2016 erstmals entschieden habe, dass ein Stellenangebot für ein "junges, dynamisches Team" als Indiz für eine Altersdiskriminierung anzusehen sei, während die erkennende Kammer mit Urteil vom 01.07.2015 unter Berufung auf eine Entscheidung des LAG München vom 13.11.2012 eine gegenteilige Auffassung vertreten habe, dass aber die Restitutionsklage nur statthaft wäre, wenn das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 19.05.2016 im Verfahren 8 AZR 470/14 eben diese Entscheidung des LAG München aufgehoben hätte, was aber nicht der Fall gewesen sei.

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (vgl. BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08; BAG 05.06.2014 - 6 AZN 267/14).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (vgl. BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08; BAG 05.06.2014 - 6 AZN 267/14).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    c) Es ist allgemein anerkannt, dass die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit wegen einer geistigen Störung (§ 104 Nr. 2 BGB iVm. § 52 ZPO) nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die mit einem bestimmten Streitkomplex zusammenhängenden Verfahren - ausgeschlossen sein kann (vgl. BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98).
  • LAG München, 13.11.2012 - 7 Sa 105/12

    Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung ("junges dynamisches Team")

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    "Die Formulierung in der Stellenanzeige, die Beklagte biete "Abwechslung und Spaß in einem jungen dynamischen Team", stellt nach der Rechtsprechung des LAG München, der sich die Kammer anschließt, keinen Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot dar, wenn es sich um eine reine Selbstdarstellung des Arbeitgebers handelt, losgelöst von den Beschreibungen der Stellenanzeige (LAG München, BB 2013, 570).".
  • LAG Hamburg, 28.01.2014 - 2 Sa 50/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage eines Juristen wegen

    Auszug aus LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17
    Vielmehr sei mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein Endurteil des LAG Hamburg vom 28.01.2014 - 2 Sa 50/13 aufgehoben worden und damit habe sich die Klägerin ersichtlich auf Tatsachen berufen, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen könnten.
  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 8 Sa 26/19

    Prozessunfähigkeit, Amtsaufklärung, Sachurteilsvoraussetzung, Zulässigkeit der

    Denn es gilt insoweit der Grundsatz des Freibeweises (LAG München, Urteil vom 23. Mai 2019 - 7 Sa 683/17 - juris).

    Nach Würdigung des gesamten Akteninhalts, insbesondere des in erster Instanz eigenständig verfassten und des in zweiter Instanz wiederholt an ihrem Prozessbevollmächtigten vorbei geleiteten eigenen schriftsätzlichen Vorbringens der Klägerin, ihres Prozessverhaltens im vorliegenden wie im beigezogenen Verfahren, unter Einbeziehung des dem Vorsitzenden aus eigener Beteiligung an Beschlüssen nach § 49 ArbGG bekannten Prozessverhaltens der Klägerin vor dem Landesarbeitsgericht Hamm im Übrigen, unter Berücksichtigung der Feststellungen und Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den dortigen Urteilen vom 9. August 2017 - 3 Sa 50/16 - und vom 18. April 2018 - 6 Sa 13/15 - (jeweils zitiert nach juris) sowie des Landesarbeitsgerichts München im Urteil vom 23. Mai 2019 - 7 Sa 683/17 (zitiert nach juris) und unter freibeweislicher Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen bzw. Gutachten der medizinischen Sachverständigen S. und Dr. K.geht die Berufungskammer mit dem Arbeitsgericht davon aus, dass für die Annahme von Zweifeln an der Prozessfähigkeit der Klägerin bezogen bereits auf den Zeitpunkt der Klageerhebung am 24. Juli 2017 eine ausgesprochen dichte, auf entsprechende Anhaltspunkte und aussagekräftige Indizien gestützte Grundlage bestand, die zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet hat.

    Betrachtet man allein die vom Landesarbeitsgericht Hamburg im Urteil vom 18. April 2018 (6 Sa 13/15 - juris) aufgestellten Verbindlichkeiten, die im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Mai 2019 (7 Sa 683/17 - juris) überschlägig ermittelten Beträge und die bei der durch Prozessführung bei der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit veranlassten Forderungen der Landeskasse und der jeweils obsiegenden Prozessgegner, so ergeben sich daraus überschlägig Verbindlichkeiten im Bereich einer halben Millionen Euro, welche die Klägerin nach ihrem aktuellen Lebenszuschnitt kaum mehr wird kontrollieren oder bedienen können.

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 104/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

    Von Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellung einer Partei von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und die Partei nicht in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15; 09.08.2017 - 3 Sa 50/16; LAG München 23.05.2019 - 7 Sa 683/17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 103/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

    Von Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellung einer Partei von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und die Partei nicht in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15; 09.08.2017 - 3 Sa 50/16; LAG München 23.05.2019 - 7 Sa 683/17).
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