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   LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15   

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LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 (https://dejure.org/2015,15506)
LAG München, Entscheidung vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 (https://dejure.org/2015,15506)
LAG München, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 3 Ta 170/15 (https://dejure.org/2015,15506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § ... 42 Abs. 2 GKG, § 42 Abs. 3 GKG, § 174 ZPO, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 133, 157 BGB, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, § 33 Abs. 1 2. Alt. RVG, § 3 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, §§ 567 ff. ZPO, § 33 Abs. 3 Sätze 1 und 3 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 RVG, § 528 Satz 2 ZPO, §§ 61 Satz 2, 63 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 78 S. 3 ArbGG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für vergleichsweise Erledigung einer Kündigungsschutzklage; Berichtigung überhöhter Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    RVG § 33
    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in peius, Kündigungsschutzantrag, Arbeitsentgelt, Turboklausel

  • rewis.io

    Bei Beschwerde gem. § 33 RVG gegen Streitwertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren ist auch reformatio in peius möglich

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungsschutzverfahren - Erledigung durch Vergleich - Wertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für vergleichsweise Erledigung einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 25.09.2009 - 13 Ta 302/09

    Wertfestsetzung für Mehrvergleich; Verschlechterungsverbot für Beschwerde im

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Im Übrigen unterscheidet sich das Wertfestsetzungsverfahren von den zivilrechtlichen Streitigkeiten, die auf Antrag eingeleitet werden, dadurch, dass ein bestimmter Antrag erstinstanzlich gerade nicht gestellt werden muss bzw. das Erstgericht nicht an ihn gebunden ist (für die Anwendung des Verbots der reformatio in peius: LAG Hamburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - BeckRS 2005, 42640; LAG Köln, Beschl. v. 25.09.2008 - 13 Ta 302/09 - BeckRS 2010, 71449; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, § 33 Rn. 15; Potthoff in Riedel/Süßbauer, RVG, 10. Aufl. 2014, § 33 RN. 79; Meier/Becker, Streitwerte im Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2012, S. 18).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Im Übrigen unterscheidet sich das Wertfestsetzungsverfahren von den zivilrechtlichen Streitigkeiten, die auf Antrag eingeleitet werden, dadurch, dass ein bestimmter Antrag erstinstanzlich gerade nicht gestellt werden muss bzw. das Erstgericht nicht an ihn gebunden ist (für die Anwendung des Verbots der reformatio in peius: LAG Hamburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - BeckRS 2005, 42640; LAG Köln, Beschl. v. 25.09.2008 - 13 Ta 302/09 - BeckRS 2010, 71449; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, § 33 Rn. 15; Potthoff in Riedel/Süßbauer, RVG, 10. Aufl. 2014, § 33 RN. 79; Meier/Becker, Streitwerte im Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2012, S. 18).
  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Diese Entscheidung, die gem. § 78 S. 3 ArbGG durch die Vorsitzende der Beschwerdekammer allein ergeht, ist unanfechtbar, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG (vgl. zur Vorgängerbestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BRAGO BAG, Beschl. v. 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 - NZA 2003, 682).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2006 - 6 Ta 371/06
    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Auf diese Regelungen ist auch für die Streitwertfestsetzung zum Zwecke der anwaltlichen Gebührenberechnung zurückzugreifen, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit mit dem für die gerichtliche Festsetzung maßgebenden Gegenstand deckt und gem. § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend ist (vgl. auch LAG Nürnberg - Beschl. v. 08.12.2008 - 4 Ta 148/08 - BeckRS 2009, 68957 und LAG Düsseldorf, Beschl. v. 06.07.2006 - 6 Ta 371/06 - BeckRS 2011, 70937, die auch bei vergleichsweiser Erledigung des Verfahrens eine Gegenstandswertfestsetzung nach § 32 Abs. 1 RVG vornehmen und eine Verschlechterung des Gegenstandswertes wegen der Maßgeblichkeit des GKG zulassen).
  • LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12

    Prozesskostenhilfe; Studiendarlehen als EinkommenAuch Zuflüsse aus sog.

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. schon LAG München, Beschl. v. 23.01.2012 - 6 Ta 21/12 - nicht veröffentlicht; BayObLG Beschl. v. 19.01.1882 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; GK-ArbGG Schleusener, § 12, Rn. 372 m. w. Nachw.).
  • LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 4 Ta 148/08

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit - Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Auf diese Regelungen ist auch für die Streitwertfestsetzung zum Zwecke der anwaltlichen Gebührenberechnung zurückzugreifen, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit mit dem für die gerichtliche Festsetzung maßgebenden Gegenstand deckt und gem. § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend ist (vgl. auch LAG Nürnberg - Beschl. v. 08.12.2008 - 4 Ta 148/08 - BeckRS 2009, 68957 und LAG Düsseldorf, Beschl. v. 06.07.2006 - 6 Ta 371/06 - BeckRS 2011, 70937, die auch bei vergleichsweiser Erledigung des Verfahrens eine Gegenstandswertfestsetzung nach § 32 Abs. 1 RVG vornehmen und eine Verschlechterung des Gegenstandswertes wegen der Maßgeblichkeit des GKG zulassen).
  • LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Jedenfalls kommt dem Sonderkündigungsrecht, das die Klägerin vorliegend nur während der Freistellung ausüben kann, im Hinblick auf die Berücksichtigung des Mehrwertes für die Freistellungsvereinbarung kein eigener Wert zu (ebenso LAG Hamburg, Beschl. v. 13.01.2010 - 7 Ta 27/09 - BeckRS 2011, 67816).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Dabei kommt es für die Höhe der zugrunde zu legenden monatlichen Vergütung auf das Arbeitsentgelt an, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Monaten nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt hätte beanspruchen können (siehe BAG, Beschluss vom 19.07.1973 - 2 AZR 190/73 - ).
  • LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 -6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nummer 50; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen).
  • LAG Saarland, 22.11.2011 - 2 Ta 42/11

    Streitwert bei vorzeitigem Lösungsrecht für den Arbeitnehmer im Vergleich

    Auszug aus LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
    Die seitens des Klägerinvertreters weiter zitierten Entscheidungen des LAG Saarland vom 22.11.2011 - 2 Ta 42/11 - und LAG Hamburg vom 30.04.2013 - 8 6/13 - betreffen andere Sachverhalte.
  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG keine Anwendung (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.01.1882 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 3 Ta 170/15 - ihm folgend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2022 - 3 WS 33/21 Rn. 10; LAG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3) - GKArbGG/Schleusener, a.a.O. § 12, Rn. 372 m. w. Nachw. auch zu der abweichenden Meinung; Boecken/Düwell/Diller/Hanau/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2022, §§ 32, 33 RVG Rn. 51; ausführlich auch LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 88 f.).
  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG keine Anwendung (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.01.1982 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - ihm folgend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2022 - 3 WS 33/21 - Rn. 10; LAG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3) - GKArbGG/Schleusener, a.a.O. § 12, Rn. 372 m. w. Nachw. auch zu der abweichenden Meinung; Boecken/Düwell/Diller/Hanau/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2022, §§ 32, 33 RVG Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21

    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2021 - 2 Ws 37/21; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 2 Ws 34/10; LAG München, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 3 Ta 170/15).
  • LAG München, 07.02.2018 - 3 Ta 410/17

    Streitwert, Versetzung, Ermessen, Ermessensunterschreitung

    Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 22.11.2010 - 4 Ta 31/10 - BeckRS 2010, 76064; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.).
  • LAG München, 17.06.2019 - 3 Ta 127/19

    Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.).
  • LAG München, 19.10.2023 - 3 Ta 172/23

    Gegenstandswert, Unterlassungsanspruch, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht

    Vereinbarungen der Beteiligten über die Höhe des Gegenstandswerts ist kein nach § 23 Abs. 3 Satz 2 HS 2 RVG bei der Gegenstandswertfestsetzung zu berücksichtigender Umstand und liefe zudem dem Grundsatz der Streitwertwahrheit (vgl. hierzu LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - Rn. 34) zuwider.
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