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   LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07   

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https://dejure.org/2008,11868
LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07 (https://dejure.org/2008,11868)
LAG München, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 Sa 800/07 (https://dejure.org/2008,11868)
LAG München, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 3 Sa 800/07 (https://dejure.org/2008,11868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot - Mithören eines Telefongesprächs - Vier-Augen-Gespräch - Beweisnot - rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes hinsichtlich eines ein Telefongespräch ohne Wissen der Gesprächpartner mithörenden Zeugen; Herleitung eines Beweisverwertungsverbots aus Art. 1 und 2 GG; Möglichkeit der Rechtfertigung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des ...

  • hensche.de

    Beweisverwertungsverbot

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; EMRK Art. 6; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; BGB § 138; ; BGB § 611; ; TzBfG § 14; ; BUrlG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Kündigung in kurzzeitigem Arbeitsverhältnis bei fehlendem Nachweis der Sittenwidrigkeit - Verwertungsverbot für Zeugenaussage über heimlich mitgehörtes Telefongespräch - Parteivernehmung nur bei Anfangsbeweis - Gewährung rechtlichen Gehörs durch Teilnahme an der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Es liege sonst sowohl ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG (vgl. BAG 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06) als auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK vor (BVerfG NJW 2001, 2531; BAGE 100, 52; EGMR 27.10.1993 = NJW 95, 1413).

    Diesem Mindestmaß ist hier jedoch genüge getan, obwohl eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO unterblieben ist, weil deren Voraussetzungen - Vorliegen eines sog. Anfangsbeweises - nicht gegeben sind (vgl. BAG 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, zu II. 2. c), bb) der Gründe).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Es liege sonst sowohl ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG (vgl. BAG 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06) als auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK vor (BVerfG NJW 2001, 2531; BAGE 100, 52; EGMR 27.10.1993 = NJW 95, 1413).

    Vielmehr bedarf es eines Mindestmaßes an rechtlichem Gehör (vgl. BVerfG 21.02.2001 = NJW 01, 2531).

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Sie ist der Auffassung, entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts könne mangels Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.1997 (5 AZR 508/96) das Beweisverwertungsverbot hier nicht greifen, weil es bereits an der Rechtswidrigkeit der Erlangung fehle.

    Zu Unrecht bezieht sich die Klägerin im zweiten Rechtszug darauf, dass hier einer der Ausnahmefälle vorliege, die in Abkehr vom grundsätzlich bestehenden Beweisverwertungsverbot, wie es das Bundesarbeitsgericht annehme (BAG 29.10.1997 - 5 AZR 508/96) eine Verwertung des von der Zeugin K. vernommenen Gesprächsinhalts rechtfertigten, weil zum einen kein bewusstes und gewolltes Mithörenlassen vorliege und zum anderen ansonsten der Klägerin die einzige Möglichkeit, das sittenwidrige Vorgehen und die sittenwidrige Motivation der Arbeitgeberin zu beweisen, genommen sei.

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Es liege sonst sowohl ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG (vgl. BAG 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06) als auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK vor (BVerfG NJW 2001, 2531; BAGE 100, 52; EGMR 27.10.1993 = NJW 95, 1413).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Es liege sonst sowohl ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG (vgl. BAG 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06) als auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK vor (BVerfG NJW 2001, 2531; BAGE 100, 52; EGMR 27.10.1993 = NJW 95, 1413).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    In Bezug auf den Weiterbeschäftigungsanspruch hat sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84) berufen.
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Abgesehen davon reichen weder das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Zivilrechtspflege noch eine sog. Beweisnot oder das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, zur Überwindung des Beweisverwertungsverbots aus; vielmehr muss sich die Beweisnot zu einer notwehrartigen Lage steigern - wie sie hier nicht vorliegt (vgl. BVerfG 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98; BGH 18.02.2003 - XI ZR 165/02).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07
    Abgesehen davon reichen weder das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Zivilrechtspflege noch eine sog. Beweisnot oder das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, zur Überwindung des Beweisverwertungsverbots aus; vielmehr muss sich die Beweisnot zu einer notwehrartigen Lage steigern - wie sie hier nicht vorliegt (vgl. BVerfG 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98; BGH 18.02.2003 - XI ZR 165/02).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Januar 2008 - 3 Sa 800/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin hinsichtlich ihrer Kündigungsschutzanträge zurückgewiesen hat.
  • LAG München, 09.12.2010 - 3 Sa 682/09

    Beweisverwertungsverbot

    Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil vom 12.07.2007 hat die erkennende Kammer des Landesarbeitsgerichts München mit Urteil vom 24.01.2008 - 3 Sa 800/07 -, auf das hinsichtlich des Vortrags der Parteien in diesem Berufungsverfahren, der Berufungsanträge der Parteien sowie der Einzelheiten der rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts verwiesen wird, die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 12.07.2007 - 8 Ca 815/06 L - zurückgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt.

    Auf die Revision der Klägerin, die ihr Klagebegehren weiterverfolgt hat, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24.01.2008 - 3 Sa 800/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin hinsichtlich ihrer Kündigungsschutzanträge zurückgewiesen hat, den Rechtsstreit insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen, und im Übrigen die Revision zurückgewiesen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2008 - 14 O 4377/08
    Nach eigener Aussage der Zeugin hatte der Bekl. die Klägerin nämlich über das Mithören des Gesprächs durch die Zeugin nicht unterrichtet, was zu einem Beweisverwertungsverbot führte, wenn das Gespräch denn tatsächlich stattgefunden hätte (vgl. BGH NJW 2003, 1727 [1728f.] m.w.N.; LAG München, 24.01.2008, 3 Sa 800/07 - juris).
  • ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Der Schutz dieses Rechtes des gesprochenen Wortes hängt auch nicht davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit des Gesprächs an ( BGH v. 18.02.2003, XI ZR 165/02 , juris; LAG München vom 24.01.2008, 3 Sa 800/07 , juris).
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