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   LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05   

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https://dejure.org/2008,21317
LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05 (https://dejure.org/2008,21317)
LAG München, Entscheidung vom 24.09.2008 - 11 Sa 987/05 (https://dejure.org/2008,21317)
LAG München, Entscheidung vom 24. September 2008 - 11 Sa 987/05 (https://dejure.org/2008,21317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - tariflicher Geltungsbereich - MTV für den Groß- und Außenhandel in Bayern - tarifliche Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an Verzugslohnansprüche und Aufwendungsersatzansprüche inklusive Zinszahlungen gegen einen Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung; Erstattungsmöglichkeit von Mietkosten und Umzugskosten als Aufwendungsersatz in ...

  • Judicialis

    BGB § 611

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Denn Tarifverträge knüpfen an Wirtschaftszweige an, um die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs möglichst umfassend und lückenlos zu erfassen (BAG, Urt. vom 24.8.1999, Az.: 9 AZR 529/97, NZA 2000, 724).
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94

    Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Bei der Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages ist auf die im Arbeits- und Wirtschaftsleben geltenden Begriffsinhalte abzustellen (BAG 25. April 1995 - 3 AZR 528/94 - BAGE 80, 14).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht in einem Sinne gebraucht haben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise abweicht (BAG Urteil vom 16. August 1983 - 3 AZR 206/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 131 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56).
  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Der Begriff des Handels bedeutet im funktionalen Sinn die Beschaffung von Gütern und deren Verkauf/Absatz (BAG 26. August 1998 - 4 AZR 471/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 66 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 37).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (BAG, Urteil v. 29.04.2003, NZA 2004, 1182 m.w.N.).
  • LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07

    Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    Mit Teilurteil vom 30.4.2008 hat das Landesarbeitsgericht München das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.5.2007 bestätigt, dass das Arbeitsverhältnis durch die beiden Kündigungen vom 10.8.2008 nicht aufgelöst worden ist dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2005 gegen Zahlung einer Abfindung von 20.000,--EUR aufgelöst worden ist (Az.: 5 Sa 661/07).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
    (BAG, Urt. vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 -).
  • LAG München, 02.12.2010 - 3 Sa 647/10

    Gewerkschaftswerbung im Betrieb

    In einem anderen, zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens geführten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 20.05.2009 - 5 AZN 1078/08 - die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24.09.2008 - 11 Sa 987/05 - zurückgewiesen und in den Gründen ausgeführt, bei einer Holding, deren Tochtergesellschaften sich ausschließlich mit Groß- und Außenhandel befassten, genüge für die Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten des Groß- und Außenhandels in Bayern vom 23.06.1997, dass der Betrieb zu dem betreffenden Wirtschaftsbereich gehöre.
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