Rechtsprechung
LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 930/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
§ 7 Abschnitt A Abs. 1 TV-UmBw, § 46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V
Einbezug von Zeiten der Entgeltfortzahlung beim Anspruch auf Zulage wegen wesentlicher Verminderung der Arbeitszeit - rewis.io
Einbezug von Zeiten der Entgeltfortzahlung beim Anspruch auf Zulage wegen wesentlicher Verminderung der Arbeitszeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 19.10.2016 - 4 Ca 744/16
- LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 930/16
- BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 577/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - …
Auszug aus LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 930/16
Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der Regelung, der Erlasslage bei der Beklagten und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbes. v. 20.06.2013, 6 AZR 907/12).Zur Begründung hat es unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) ausgeführt, dass bei der Vergleichsbetrachtung nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung maßgeblich sei.
Im Übrigen sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) nicht übertragbar, da der dortige Kläger aus der Entgeltfortzahlung und der Zahlung von Krankengeldzuschuss herausgefallen gewesen sei.
Wäre es den Tarifvertragsparteien darum gegangen klarzustellen, dass sie ein anderes Verständnis vom Inhalt der Regelung haben, als sie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) zum Ausdruck komme, hätten sie längst eine Klarstellung vornehmen können.
Obwohl dies im Wortlaut der Protokollnotiz in der Vergangenheit nicht hinreichend zum Ausdruck kam, haben die Tarifvertragsparteien bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) die Formulierung so verstanden, dass auch Stunden, für die Entgeltfortzahlung geleistet wurde, in die Berechnung einzubeziehen sind.
Erst in Umsetzung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (aaO) hat sie ihre Berechnungsweise umgestellt.
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12
Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund
Auszug aus LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 930/16
Entscheidend ist, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BAG 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12, Rn. 28, m. w. N.).
- BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 577/17
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2017 - 9 Sa 930/16 - aufgehoben.