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   LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97   

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https://dejure.org/1998,4166
LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97 (https://dejure.org/1998,4166)
LAG München, Entscheidung vom 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97 (https://dejure.org/1998,4166)
LAG München, Entscheidung vom 25. September 1998 - 11 Sa 1326/97 (https://dejure.org/1998,4166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Zulässigkeit der Beschränkung der Anfechtung auf die Entscheidung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Willkür bedeutet dem Bundesverfassungsgericht zufolge (BVerfG,NJW 1995, 2703 ) in diesem Zusammenhang Freiheit von normativer Bindung.
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 (AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) und vom 26.9.1996 - 8 AZR 126/95 - (NZA 1997, 333) ausgeführt, aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folge, daß die Rechtsprechungsorgane nicht anders besetzt tätig werden dürften als es in den allgemeinen Normen der Gesetze und Geschäftsverteilungspläne dafür vorgesehen sei.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge (BVerfG, Beschl. vom 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 = EzA Art. 101 GG Nr. 2) dürfen Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts mit Rücksicht auf das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen vermeidbaren Spielraum bei der Heranziehung der einzelnen Richter zur Entscheidung einer Sache und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen.
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 (AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) und vom 26.9.1996 - 8 AZR 126/95 - (NZA 1997, 333) ausgeführt, aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folge, daß die Rechtsprechungsorgane nicht anders besetzt tätig werden dürften als es in den allgemeinen Normen der Gesetze und Geschäftsverteilungspläne dafür vorgesehen sei.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Die Gerichte können nicht an eine feststehende Rechtsprechung gebunden werden, zumal wenn sich diese im Lichte der Verfassung als änderungsbedürftig erweist (vgl. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz , Bd. I, Art. 20 Rdn. 1741; BVerfGE 18, 224, 240 f; vgl. auch BAG v. 16.1.1996 - 3 AZR 767/94 = AP Nr. 222 zu Art. 3 GG ).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Die Gerichte können nicht an eine feststehende Rechtsprechung gebunden werden, zumal wenn sich diese im Lichte der Verfassung als änderungsbedürftig erweist (vgl. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz , Bd. I, Art. 20 Rdn. 1741; BVerfGE 18, 224, 240 f; vgl. auch BAG v. 16.1.1996 - 3 AZR 767/94 = AP Nr. 222 zu Art. 3 GG ).
  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Auch hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 19.6.1973 - 1 AZR 521/72 (AP Nr. 47 zu ArbGG Arbeitskampf) die wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter in einem Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme für rechtens gehalten.
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Diese Grundsätze sind jedoch vom Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 22, 254, 258; 40, 268, 271; 82, 286, 298) fortgeführt und in der Sache strenger gefaßt worden.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Diese Grundsätze sind jedoch vom Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 22, 254, 258; 40, 268, 271; 82, 286, 298) fortgeführt und in der Sache strenger gefaßt worden.
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
    Diese Grundsätze sind jedoch vom Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 22, 254, 258; 40, 268, 271; 82, 286, 298) fortgeführt und in der Sache strenger gefaßt worden.
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Mit Zwischenurteil vom 25. September 1998 (- 11 Sa 1326/97 -) hat das Landesarbeitsgericht das Urteil vom 7. Juni 1996 insgesamt wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters aufgehoben und gegen diese Entscheidung die Revision zugelassen.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 843/98

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Landesarbeitsgericht München - 11 Sa 1326/97 -.

    2 AZR 843/98 11 Sa 1326/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 1998 - 11 Sa 1326/97 - aufgehoben.

  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    In einem Wiederaufnahmeverfahren hat das Landesarbeitsgericht München mit Zwischenurteil vom 25.09.1998 (Az.: 11 Sa 1326/97) dieses Urteil wieder aufgehoben, das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 02.12.1999 (2 AZR 843/98 = AP Nr. 4 zu § 79 ArbGG 1979) das Urteil des Landesarbeitsgerichts wieder aufgehoben und den Rechtsstreit zu- 10 Sa 88/99 -4rückverweisen und das Landesarbeitsgericht München daraufhin mit Urteil vom 13.12.2000 (Az.: 5 Sa 429/00) das Arbeitsverhältnis erneut zum 30.06.1988 gegen Zahlung einer Abfindung von DM 100.000,00 aufgelöst.
  • LAG München, 13.12.2000 - 5 Sa 429/00

    Antrag auf Auflösung eines Arbietsverhältnisses durch Urteil bei Unwirksamkeit

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  • LAG München, 01.08.2000 - 5 Sa 429/00

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht

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