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   LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14   

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https://dejure.org/2014,49381
LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14 (https://dejure.org/2014,49381)
LAG München, Entscheidung vom 25.09.2014 - 3 Sa 340/14 (https://dejure.org/2014,49381)
LAG München, Entscheidung vom 25. September 2014 - 3 Sa 340/14 (https://dejure.org/2014,49381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG, § ... 242 BGB, § 14 Abs. 2 TzBfG, §§ 159 bis 160 a, 162, 163 ZPO, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG, §§ 159 ff. ZPO, §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 ZPO, § 164 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrundbefristung durch einen in der Güteverhandlung protokollierten Vergleichsvorschlag der Parteien

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG, § 242 BGB, §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 ZPO
    Befristung, gerichtlicher Vergleich, Missbrauchskontrolle

  • rechtsportal.de

    Sachgrundbefristung durch einen in der Güteverhandlung protokollierten Vergleichsvorschlag der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sachgrundbefristung durch einen in der Güteverhandlung protokollierten Vergleichsvorschlag der Parteien

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 734/10

    Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14
    Ein gerichtlicher Vergleich i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG liege im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2012 - 7 AZR 734/10 - nicht vor.

    Im Unterschied zu der seitens der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2012 - 7 AZR 734/10 - hätten die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits dem Gericht keinen schriftlichen Vergleichsvorschlag i.S.d. § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO unterbreitet.

    zustande gekommen ist" (vgl. BAG, Urteil v. 15.02.2012 - 7 AZR 734/10 -, NZA 2012, 919 ff., Rn. 18).

    Darüber hinaus 3 Sa 340/14 -8bewirke die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich eine hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Dr. 14/4374, Seite 19, wiedergegeben in BAG, Urteil v. 15.02.2012, a.a.O., Rn. 23; zur früheren Rechtsprechung etwa BAG, Urteil v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06 - NZA 2007, 466 ff. Rn. 55 m.w.N.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn das Gericht die Möglichkeit und die Obliegenheit hat, beim Abschluss des Vergleichs darauf hinzuwirken, dass bei dessen Inhalt - auch unter Berücksichtigung der Prozessaussichten in dem beigelegten Rechtsstreit - die Schutzinteressen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden (so BAG, Urteil v. 15.02.2012, a.a.O., Rn. 24).

    Es komme deshalb weder darauf an, ob das Gericht tatsächlich auf den Vergleichstext Einfluss genommen hat noch ob die Sach- und Rechtslage hinreichend intensiv erörtert worden sei (vgl. BAG, Urteil v. 15.02.2012, a.a.O., Rn. 25).

    Grundsätzlich unterliegen gerichtliche Vergleiche, mit denen die Parteien zur Beilegung einer Rechtsstreitigkeit ein befristetes oder auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis vereinbaren, keiner weiteren Befristungskontrolle (vgl. BAG, Urteil v. 23.11.2006, a.a.O., Rn. 55; Urteil v. 15.02.2012 a.a.O., Rn. 13).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14
    Darüber hinaus 3 Sa 340/14 -8bewirke die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich eine hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Dr. 14/4374, Seite 19, wiedergegeben in BAG, Urteil v. 15.02.2012, a.a.O., Rn. 23; zur früheren Rechtsprechung etwa BAG, Urteil v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06 - NZA 2007, 466 ff. Rn. 55 m.w.N.).

    Im Fall des protokollierten Vergleichs wirkt das Gericht durch das förmlich in mehrere Schritte ausgestaltete Verfahren bei der Abgabe der Erklärungen der Parteien mit: Es nimmt die Erklärungen zu Protokoll und legt, liest bzw. spielt sie den Parteien zur Genehmigung vor (vgl. BAG, Urteil v. 23.11.2006, a.a.O., Rn. 32).

    Darüber hinaus obliegen dem Gericht inhaltliche Prüfungskompetenzen: Das Gericht muss prüfen, ob der Vergleich nicht gegen die guten Sitten, ein gesetzliches Verbot oder die öffentliche Ordnung verstößt (vgl. BAG, Urteil v. 23.11.2006, a.a.O., Rn. 33; siehe auch LAG Niedersachsen, Urteil v. 05.11.2013 - 1 Sa 489/13 - BeckRS 2014, 65222).

    Grundsätzlich unterliegen gerichtliche Vergleiche, mit denen die Parteien zur Beilegung einer Rechtsstreitigkeit ein befristetes oder auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis vereinbaren, keiner weiteren Befristungskontrolle (vgl. BAG, Urteil v. 23.11.2006, a.a.O., Rn. 55; Urteil v. 15.02.2012 a.a.O., Rn. 13).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14
    Eine Rechtsmissbrauchskontrolle nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - sei nicht geboten.

    Eine Rechtsprechungsänderung, wie sie mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Missbrauchsprüfung bei Befristungen vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - vorliegt, rechtfertigt keine erneute Überprüfung.

  • LAG Niedersachsen, 05.11.2013 - 1 Sa 489/13

    Sachgrund zur Befristung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtliche

    Auszug aus LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14
    Darüber hinaus obliegen dem Gericht inhaltliche Prüfungskompetenzen: Das Gericht muss prüfen, ob der Vergleich nicht gegen die guten Sitten, ein gesetzliches Verbot oder die öffentliche Ordnung verstößt (vgl. BAG, Urteil v. 23.11.2006, a.a.O., Rn. 33; siehe auch LAG Niedersachsen, Urteil v. 05.11.2013 - 1 Sa 489/13 - BeckRS 2014, 65222).
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