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   LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21   

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LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21 (https://dejure.org/2021,53602)
LAG München, Entscheidung vom 25.11.2021 - 3 Sa 466/21 (https://dejure.org/2021,53602)
LAG München, Entscheidung vom 25. November 2021 - 3 Sa 466/21 (https://dejure.org/2021,53602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Berufung, Arbeitsvertrag, Beschwerde, Leistungen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesellschaft, Vollzeitpflege, Aufhebung, Arbeitnehmereigenschaft, Mindestlohn, Zahlung, Auslegung, Leistungserbringung, wirtschaftliche Einheit, Art und Weise, Wert des ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    VO (EU) Nr. 1215/2012: Art. 20 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung gegen ein Zwischenurteil; Darlegungslast des Klägers zur Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 512
  • NZA-RR 2022, 206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff "individueller Arbeitsvertrag" i. S. d. Art. 20 Brüssel Ia-VO autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Zuständigkeitsregeln in allen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 25.02.2021 - C-804/19 - Rn. 24 m.w.N.).

    Der EuGH hat zwischenzeitlich dahingehend entschieden, dass im Rahmen einer Klage, die in den Anwendungsbereich der Art. 20 bis 23 Brüssel Ia-VO fällt, "keine nationalen Vorschriften zur Bestimmung der Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge angewandt werden (können), die sich von den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Regeln unterscheiden, und zwar unabhängig davon, ob diese nationalen Vorschriften für den Arbeitnehmer günstiger sind." (vgl. EuGH, Urteil vom 25.02.2021 - C-804/19 - Rn. 34).

    Denn zum einen hätten alle europäischen Zuständigkeitsübereinkommen das Ziel, einheitliche Regeln für die internationale gerichtliche Zuständigkeit zu schaffen (vgl. EuGH, Urteil vom 25.02.2021 - C-804/19 - Rn. 30).

    Des Weiteren bestimme Art. 5 Abs. 1 Brüssel Ia-VO: "Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats haben, können vor den Gerichten eines Mitgliedsstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 (des Kapitels II dieser Verordnung) verklagt werden." (vgl. EuGH, Urteil vom 25.02.2021 - C-804/19 - Rn. 31).

  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    j. wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 22.06.2021 - Az. 6 Ca 877/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Durch Zwischenurteil vom 22.06.2021 - 6 Ca 877/20 - hat sich das Arbeitsgericht Regensburg - Kammer Landshut - international für zuständig erklärt.

    das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 22.06.2021 - Az. 6 Ca 877/20 - aufzuheben,.

    Die Berufungsklägerin war berechtigt, Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 22.06.2021 - 6 Ca 877/20 - einzulegen.

  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird teilweise der schlüssige Sachvortrag des Klägers für die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit der Gerichte als ausreichend gesehen (vgl. LAG Niedersachen, Urteil vom 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20 - Rn. 43 m. w. Nachw; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2019 - 6 Sa 97/19 - Rn. 34.; einschränkend LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).

    Der klägerische Vortrag ist deshalb auf seine hinreichende Substantiierung bezüglich der Arbeitnehmerstellung unter Berücksichtigung der dem gegenüber vorgebrachten Einwände der Beklagten zu prüfen (in diesem Sinne bereits LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 97/19

    Internationale Zuständigkeit - individuelles Arbeitsverhältnis - Co-Pilot

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    b) Für das Vorliegen der den Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 b) i) Brüssel IaVO eröffnenden Tatsachen ist diejenige Partei darlegungs- und beweisbelastet, die die zuständigkeitsbegründende Wirkung der Norm in Anspruch nimmt (vgl. Ulrici in Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Auflage 2016, Brüssel Ia-VO Art. 20 Rn. 11; ihm folgend LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2019 - 6 Sa 97/19 - Rn. 34).

    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird teilweise der schlüssige Sachvortrag des Klägers für die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit der Gerichte als ausreichend gesehen (vgl. LAG Niedersachen, Urteil vom 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20 - Rn. 43 m. w. Nachw; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2019 - 6 Sa 97/19 - Rn. 34.; einschränkend LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 28.01.2015 - C-375/13 -, Rn. 65 sei für die Zuständigkeitsprüfung nach der EuGVVO nicht erforderlich, zu strittigen Tatsachen, die sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs von Relevanz seien, ein umfassendes Beweisverfahren durchzuführen.

    Dem angerufenen Gericht steht es jedoch frei, seine internationale Zuständigkeit im Lichte aller ihm vorliegenden Informationen zu prüfen, wozu ggf. auch die Einwände der Beklagte gehören (vgl. EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - C-375/13 - Rn. 65).

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 21).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Bereits in einer früheren Entscheidung hat der EuGH denn auch darauf hingewiesen, dass die Einstufung, ob eine Person Arbeitnehmer ist, nicht auf der Grundlage des nationalen Rechts vorgenommen werden könne, so dass die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliege, in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 11.04.2019 - C- 603/17 - Rn. 24).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Zur Begründung wird im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 306/08 - Rn. 41 angenommen, dass die Gründe des materiellen Rechts nicht auf die Zuständigkeit durchschlagen sollen.
  • LAG Niedersachsen, 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20

    Kein Beweisverfahren zur Ermittlung der internationalen Gerichtszuständigkeit;

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird teilweise der schlüssige Sachvortrag des Klägers für die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit der Gerichte als ausreichend gesehen (vgl. LAG Niedersachen, Urteil vom 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20 - Rn. 43 m. w. Nachw; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2019 - 6 Sa 97/19 - Rn. 34.; einschränkend LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).
  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

    Auszug aus LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21
    Daraus folgt, dass die Eigenschaft als "Arbeitnehmer" im Sinne des Unionrechts nicht dadurch berührt wird, dass eine Person aus steuerlichen, administrativen oder verwaltungstechnischen Gründen nach innerstaatlichem Recht als selbständiger Dienstleistungserbringer beschäftigt wird, sofern sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht, nicht an den geschäftlichen Risiken dieses Arbeitgebers beteiligt ist und während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dessen Unternehmen eingegliedert ist und daher mit ihm eine wirtschaftliche Einheit bildet (vgl. EuGH, Urteil vom 04.12.2014 - C-413/13 - Rn. 36).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

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