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   LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23   

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https://dejure.org/2023,9048
LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23 (https://dejure.org/2023,9048)
LAG München, Entscheidung vom 26.04.2023 - 5 Ta 61/23 (https://dejure.org/2023,9048)
LAG München, Entscheidung vom 26. April 2023 - 5 Ta 61/23 (https://dejure.org/2023,9048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 115 Abs. 2 ZPO, § ... 115 Abs. 1 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO, § 11 a Abs. 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 Satz 2, 567 ff. ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, § 115 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO, § 27 a SGB XII, § 28 SGB XII, § 78 Satz 3 ArbGG, §§ 72 Abs. 2, 78 Satz 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 115 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO
    Prozesskostenhilfe: einzusetzendes Einkommen und besondere Belastungen gem. § 115 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktuelle Einkommenssituation bei der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe; Steuererstattung als nicht anrechnungsfähiges Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.05.1994 - 13 W 31/94

    Anerkennung besonderer Belastung im PKH-Verfahren - PKH, Nettoeinkommen,

    Auszug aus LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23
    Wenn nun durch nicht vorgesehene Umstände für den Energiebedarf, der grundsätzlich mit den bisher üblichen Lebenshaltungskosten in den Regelsatz eingerechnet ist, besonders hohe Belastungen entstehen, können diese abgesetzt werden, soweit sie angemessen sind (siehe hierzu LAG Hamm, 30.01.2023, 14 Ta 210/22; OLG Köln, 30.05.1994, 13 W 31/94: Berücksichtigung besonders hoher Mietnebenkosten, die die Kosten der Lebensführung, die bereits in die Tabelle eingearbeitet sind, übersteigen).
  • LAG Hamm, 30.01.2023 - 14 Ta 210/22

    Abzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Auszug aus LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23
    Wenn nun durch nicht vorgesehene Umstände für den Energiebedarf, der grundsätzlich mit den bisher üblichen Lebenshaltungskosten in den Regelsatz eingerechnet ist, besonders hohe Belastungen entstehen, können diese abgesetzt werden, soweit sie angemessen sind (siehe hierzu LAG Hamm, 30.01.2023, 14 Ta 210/22; OLG Köln, 30.05.1994, 13 W 31/94: Berücksichtigung besonders hoher Mietnebenkosten, die die Kosten der Lebensführung, die bereits in die Tabelle eingearbeitet sind, übersteigen).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06

    PKH: Steuererstattungen sind nicht Vermögen gemäß § 115 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23
    Es hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2006 - 11 WF 240/06, Juristisches Büro, 2006, Seite 431 damit begründet, dass Steuererstattungen nicht dem Vermögen gem. § 115 Abs. 2 ZPO zuzurechnen seien, sondern als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO zu behandeln.
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