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LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung seitens der anfechtungsberechtigten Dienstleistungsgewerkschaft wegen Wahlbehinderung; Wahlbeeinflussung eines Arbeitgebers durch Androhung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 19 Abs. 1 § 20 Abs. 1, 2
Unbegründete Anfechtung der Betriebsratswahl bei fehlender Wahlbeeinflussung durch Rundschreiben der Arbeitgeberin zum eingeleiteten Kündigungsverfahren von Wahlbewerbern - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.04.2006 - 3 BV 338/05
- LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05
Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle …
Auszug aus LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06
Das Vorbringen im form- und fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag (§§ 234 Abs. 1 und Abs. 2, 236 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, 87 Abs. 2 i. V. m. 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, 520 ZPO) ist geeignet, fehlendes - der Antragstellerin und Beschwerdeführerin allein zurechenbares - Verschulden ihrer Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 233 ZPO) zu begründen, da sie vorgetragen und ausreichend glaubhaft gemacht hat, dass allein eine langjährig tätige und bewährte - belehrte und kontrollierte - Verwaltungskraft den Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist versehentlich falsch notiert hatte - welches Verschulden somit der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzurechnen ist (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. zuletzt etwa BGH, B. v. 23.05.2006, NJW 2006, S. 2638 f;… B. v. 06.02.2006, NJW 2006, S. 1520 f;… B. v. 20.12.2005, VersR 2006, S. 812;… siehe auch Born, NJW 2005, S. 2042 f/2045 f). - BGH, 20.12.2005 - VI ZB 13/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Führung des …
Auszug aus LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06
Das Vorbringen im form- und fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag (§§ 234 Abs. 1 und Abs. 2, 236 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, 87 Abs. 2 i. V. m. 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, 520 ZPO) ist geeignet, fehlendes - der Antragstellerin und Beschwerdeführerin allein zurechenbares - Verschulden ihrer Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 233 ZPO) zu begründen, da sie vorgetragen und ausreichend glaubhaft gemacht hat, dass allein eine langjährig tätige und bewährte - belehrte und kontrollierte - Verwaltungskraft den Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist versehentlich falsch notiert hatte - welches Verschulden somit der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzurechnen ist (§ 85 Abs. 2 ZPO;… vgl. zuletzt etwa BGH, B. v. 23.05.2006, NJW 2006, S. 2638 f;… B. v. 06.02.2006, NJW 2006, S. 1520 f; B. v. 20.12.2005, VersR 2006, S. 812;… siehe auch Born, NJW 2005, S. 2042 f/2045 f). - BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von …
Auszug aus LAG München, 26.10.2006 - 4 TaBV 77/06
Das Vorbringen im form- und fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag (§§ 234 Abs. 1 und Abs. 2, 236 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, 87 Abs. 2 i. V. m. 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, 520 ZPO) ist geeignet, fehlendes - der Antragstellerin und Beschwerdeführerin allein zurechenbares - Verschulden ihrer Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 233 ZPO) zu begründen, da sie vorgetragen und ausreichend glaubhaft gemacht hat, dass allein eine langjährig tätige und bewährte - belehrte und kontrollierte - Verwaltungskraft den Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist versehentlich falsch notiert hatte - welches Verschulden somit der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzurechnen ist (§ 85 Abs. 2 ZPO;… vgl. zuletzt etwa BGH, B. v. 23.05.2006, NJW 2006, S. 2638 f; B. v. 06.02.2006, NJW 2006, S. 1520 f;… B. v. 20.12.2005, VersR 2006, S. 812;… siehe auch Born, NJW 2005, S. 2042 f/2045 f).