Rechtsprechung
LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 305c, 307, 313 Abs. 3 BGB
Einverständniserklärung mit Einstellung Versorgungszusage, Auslegung, AGB-Kontrolle, Aufklärungspflicht - rewis.io
Verzichtsvereinbarung über beamtenähnliche Versorgung - Inhaltskontrolle
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.06.2015 - 30 Ca 14722/13
- LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 481/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
In neun ausgewählten Fällen gab das Bundesarbeitsgericht mit Urteilen vom 15.05.2012 (u. a. 3 AZR 610/11, NZA 2012, S. 1279) den Klagen auf Verurteilung der Beklagten, ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu unterbreiten, statt.Nach den Entscheidungsgründen bestehe bei der Beklagten eine betriebliche Übung auf Erteilung der Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen zugunsten von Mitarbeitern, die mindestens 20 Jahre im Bankgewerbe beschäftigt seien, davon mindestens zehn Jahre bei der Beklagten, eine "gute Beurteilung" durch ihre Vorgesetzten erhalten hätten und in einer "gesundheitlichen Verfassung seien, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lasse" (BAG v. 15.05.2012, aaO, Rn. 64).
Es kann dahinstehen, ob die Klägerin ursprünglich aus betrieblicher Übung einen Anspruch darauf hatte, dass ihr die Beklagte nach Ablauf der Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eins sog. Versorgungsvertrages unterbreitet (BAG 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, S. 1279).
Unter Versorgungsrecht (oder Versorgungsvertrag) wurde im Unternehmen der Beklagten allgemein eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen verlautbart und verstanden, das zudem einen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall und auf Beihilfe sowie einen besonderen Kündigungsschutz beinhaltet (BAG 15.05.2012, aaO).
Die Beklagte hatte seit 1972 nahezu allen Mitarbeitern bei einer entsprechenden Betriebszugehörigkeit ein mit vielfältigen Verbesserungen ihrer Rechtsstellung verbundenes Versorgungsrecht erteilt und dadurch eine betriebliche Übung begründet (BAG 15.05.2012, aaO).
- BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13
Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Überraschenden Klauseln muss ein "Überrumpelungseffekt" innewohnen, d. h. zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 22, NZA 2014, 1333).Erst wenn die Gefahr besteht, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen abgehalten wird, seine Rechte wahrzunehmen, ist eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB gegeben (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333).
- LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 223/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Die zahlreichen die innerbetriebliche Diskussion und den Kenntnisstand der Belegschaft prägenden Informationen wurden von mehreren Kammern des Landesarbeitsgerichts München bereits aufgelistet (vgl. etwa 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15) und stellen sich wie folgt dar:.Bei der Einverständniserklärung hinsichtlich der Einstellung des Versorgungsrechts handelt es sich um keine überraschende Klausel im Sinne der genannten Vorschrift (so schon mehrere Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 - 3 Sa 757/15; 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15; 15.12.2015 - 7 Sa 272/15; 04.11.2015 - 10 Sa 250/15; 24.09.2015 - 4 Sa 486/15; 05.08.2015 - 11 Sa 366/15).
- BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04
Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Die Klägerin verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen, oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (BAG 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682).Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; vgl. BAG 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682).
- LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 832/15
Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der …
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Die zahlreichen die innerbetriebliche Diskussion und den Kenntnisstand der Belegschaft prägenden Informationen wurden von mehreren Kammern des Landesarbeitsgerichts München bereits aufgelistet (vgl. etwa 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15) und stellen sich wie folgt dar:.Bei der Einverständniserklärung hinsichtlich der Einstellung des Versorgungsrechts handelt es sich um keine überraschende Klausel im Sinne der genannten Vorschrift (so schon mehrere Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 - 3 Sa 757/15; 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15; 15.12.2015 - 7 Sa 272/15; 04.11.2015 - 10 Sa 250/15; 24.09.2015 - 4 Sa 486/15; 05.08.2015 - 11 Sa 366/15).
- LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 618/15
Kein Anspruch auf Gewährung eines Versorgungsvertrages kraft betrieblicher Übung
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Die zahlreichen die innerbetriebliche Diskussion und den Kenntnisstand der Belegschaft prägenden Informationen wurden von mehreren Kammern des Landesarbeitsgerichts München bereits aufgelistet (vgl. etwa 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15) und stellen sich wie folgt dar:.Bei der Einverständniserklärung hinsichtlich der Einstellung des Versorgungsrechts handelt es sich um keine überraschende Klausel im Sinne der genannten Vorschrift (so schon mehrere Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 - 3 Sa 757/15; 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15; 15.12.2015 - 7 Sa 272/15; 04.11.2015 - 10 Sa 250/15; 24.09.2015 - 4 Sa 486/15; 05.08.2015 - 11 Sa 366/15).
- LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15
Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer …
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
(1) Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Schreibens der Beklagten vom 05.02.2010 (so schon verschiedene Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 -3 Sa 757/15; 20.10.2015 - 9 Sa 293/15).Bei der Einverständniserklärung hinsichtlich der Einstellung des Versorgungsrechts handelt es sich um keine überraschende Klausel im Sinne der genannten Vorschrift (so schon mehrere Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 - 3 Sa 757/15; 08.02.2016 - 9 Sa 832/15; 14.01.2016 - 2 Sa 618/15; 15.12.2015 - 6 Sa 223/15; 15.12.2015 - 7 Sa 272/15; 04.11.2015 - 10 Sa 250/15; 24.09.2015 - 4 Sa 486/15; 05.08.2015 - 11 Sa 366/15).
- LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
Wirksamkeit einer Klausel bezüglich des Verzichts auf die Erteilung eines …
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass bei einer rechtskräftigen Entscheidung über den Hilfsantrag weitere gerichtliche Auseinandersetzungen der Parteien über Fragen des Sonderkündigungsschutzes, eines Beihilfeanspruchs und der erweiterten Entgeltfortzahlung ausgeschlossen sind (ausführlich LAG München 20.10.2015 - 9 Sa 293/15).(1) Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Schreibens der Beklagten vom 05.02.2010 (so schon verschiedene Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 -3 Sa 757/15; 20.10.2015 - 9 Sa 293/15).
- BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt, wozu u. a. der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen einerseits sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits rechnen (BAG 08.08.2007 - 7 AZR 605/06). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten
Auszug aus LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15
Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gilt auch hinsichtlich der Vermögensinteressen eines Arbeitnehmers (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 71/07). - BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10
Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98
Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung
- LAG München, 15.12.2015 - 7 Sa 272/15
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung …
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds
- BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14
Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
- BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01
Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder
- LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15
Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung; …
- BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit
- BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14
Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14
Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 481/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Januar 2016 - 5 Sa 897/15 - wird zurückgewiesen.