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   LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06   

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LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06 (https://dejure.org/2007,12586)
LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06 (https://dejure.org/2007,12586)
LAG München, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 8 TaBV 56/06 (https://dejure.org/2007,12586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit eines Antrags auf die Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden und die Bestimmung der Zahl der Beisitzer für eine Einigungsstelle; Folgen einer Nennung der Begriffe wie "Mobbing" und "Bossing" in dem Antrag; Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 76 Abs. 2 S. 2; ; BetrVG § 76 Abs. 2 S. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zur Regelung des partnerschaftlichen Verhaltens im Betrieb im Zusammenhang mit Mobbing und Bossing sowie eines entsprechenden Beschwerderechts - Bestimmtheit der Antragstellung zum Bereich Mobbing und Bossing - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Es unterscheidet insoweit zwischen einem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten und einem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten (BAG vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Es unterscheidet insoweit zwischen einem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten und einem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten (BAG vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Insoweit wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 1 S. 3 EntgeltfortzahlungsG verwiesen, wonach auch dort ein Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage besteht, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem 4. Tag nachzuweisen ist, sodass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehen kann (BAG vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs).

    Insoweit wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 1 S. 3 EntgeltfortzahlungsG verwiesen, wonach auch dort ein Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage besteht, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem 4. Tag nachzuweisen ist, sodass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehen kann (BAG vom 25. Januar 2000 -1 ABR 3/99 - AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs).

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 51/94

    Betriebsstillegung, Zahl der in der Regel Beschäftigten

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Insoweit genügt eine summarische Prüfung der offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle im Hinblick auf den Regelungsgegenstand (BAG vom 9. Mai 1995 - 1 ABR 51/94 - AP Nr. 33 zu § 111 BetrVG 1972).

    In seiner Entscheidung vom 9. Mai 1995 (1 ABR 51/94 - AP Nr. 33 zu § 111 BetrVG 1972) hat es das Verfahren gem. § 98 Abs. 1 ArbGG als summarisch gekennzeichnet, das ein Verfahren über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nicht ausschließt.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Daran ändert es nichts, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2007 (9 AZR 557/06, n. a. v.) den Begriff des "Mobbings" als zu unbestimmt qualifiziert, weil dies ersichtlich auf die Voraussetzungen eines anderen Streitgegenstandes bezogen ist, nämlich auf ein strittiges Zurückbehaltungsrecht.

    Daran ändert es nichts, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2007 (9 AZR 557/06, n. a. v.) den Begriff des "Mobbings" als zu unbestimmt qualifiziert, weil dies ersichtlich auf die Voraussetzungen eines anderen Streitgegenstandes bezogen ist, nämlich auf ein strittiges Zurückbehaltungsrecht.

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Den Begriff "Mobbing" hat das Bundesarbeitsgericht im Übrigen in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1997 (7 ABR 14/96 - AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972) dahin definiert, es sei "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte".

    Den Begriff "Mobbing" hat das Bundesarbeitsgericht im Übrigen in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1997 (7 ABR 14/96 - AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972) dahin definiert, es sei "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte." Soweit erkennbar ist der Begriff "Bossing" in seiner Rechtsprechung noch nicht definiert worden, unterfällt aber wohl dem des "Mobbings", denn nach "Rieble/Klumpp" (ZIP 2002, 369 (379)) spricht man von "Bossing" dann, wenn "der Arbeitgeber in Person (oder als Organ, § 31 BGB) mobbt ...", wobei anscheinend gerade das "Bossing" der Regelfall des "Mobbings" ist.

  • LAG München, 20.10.2005 - 4 TaBV 61/05

    Einigungsstelle

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Deshalb vermochte sich der Vorsitzende der Beschwerdekammer auch nicht der Rechtsauffassung des Vorsitzenden der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts München anzuschließen, der im Verfahren unter dem Az. 4 TaBV 61/05 zu dem Ergebnis kam, dass eine Einigungsstelle mit dem Gegenstand "Betriebsvereinbarung Mobbing" jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig sei.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Im Übrigen hat die Einigungsstelle selbst ihre Zuständigkeit als Vorfrage zu prüfen und sich ggf. für unzuständig zu erklären, wenn sie für die Zuständigkeit nicht weggegeben wird (BAG v. 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. April 1989 (1 ABR 91/87 -AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979) den Sinn des Bestellungsverfahrens nach § 98 ArbGG darin erkannt, dass der Betriebsrat, der in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch nimmt und über die erstrebte Regelung keine Einigung mit der Arbeitgeberin erzielt, die Einigungsstelle auch dann anrufen können soll, wenn das Mitbestimmungsrecht selbst zwischen den Betriebspartnern umstritten ist.
  • LAG Brandenburg, 08.07.1997 - 7 TaBV 9/97

    Keine Einsetzung einer Einigungsstelle bei offensichtlicher Unzuständigkeit;

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Entscheidend ist vielmehr, dass sich ihm die Unbegründetheit des Antrags ohne weiteres aufdrängt und ein Blick in einen Kommentar zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nach gefestigter Rechtsprechung der Obergerichte keinen Erfolg haben kann (LAG Brandenburg vom 8. Juli 1997 - 7 TaBV 9/97 - A. i. B. 1997, 727).
  • BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 10/90

    Begriff der betrieblichen Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06
    Dabei muss der Antrag, in dem es um ein Mitbestimmungsrecht geht, so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung feststeht, für welche konkrete Maßnahme oder welchen konkreten Vorgang ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird (BAG vom 4. Dezember 1990 - 1 ABR 10/90 - AP Nr. 1 zu § 97 BetrVG 1972 und vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88

    Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand bzw. welche Meinungsverschiedenheit in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 TaBV 47/13; LAG München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 8 TaBV 56/06; LAG Hessen, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05; LAG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 8 TaBV 18/06; vgl. auch Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle RN 51 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

    Demgegenüber entschieden in der Folge andere Landesarbeitsgerichte, dass auch bei "Mobbing" ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehe (siehe LAG Mainz v. 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11 - juris; LAG München v. 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06 - juris; v. 20.10.2005 - 4 TaBV 61/05 - juris; dazu Kohte/Faber jurisPR-ArbR 31/2006 Anm. 3; LAG Düsseldorf v. 22.07.2004 - 5 TaBV 38/04 - AiB 2005, 122; LAG Köln v. 21.11.2000 - 12 BV 227/00 - AiB 2002, 374).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Zwischenbeschluss

    Zwar wird davon ausgegangen, dass eine Einigungsstelle zur Prävention vor Mobbing und Bossing wegen offensichtlich nicht bestehender Mitbestimmungsrechte nicht einzusetzen sei (vgl. LAG München, Beschluss vom 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06 - juris), da es sich hierbei um mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten handele ( auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11 - juris).
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