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   LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16   

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https://dejure.org/2016,51469
LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16 (https://dejure.org/2016,51469)
LAG München, Entscheidung vom 27.10.2016 - 3 Sa 318/16 (https://dejure.org/2016,51469)
LAG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 3 Sa 318/16 (https://dejure.org/2016,51469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    Anlage 1 a zum BAT, Anlage 2 zum TVÜ Bund, § 38 BetrVG, Anlage 2, 4 TVÜ-Bund, § ... 26 TVÜ Bund, § 611 BGB, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 37 Abs. 4 BetrVG, §§ 37 Abs. 4, 78 BetrVG, §§ 24 ff. TVÜ-Bund, § 37 BetrVG, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 26 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund, § 12 TVöD, § 25 Abs. 1 TVÜ-Bund, § 12 Abs. 2 TVöD, § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, §§ 611, 242 BGB, § 78 Satz 1 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds als "Leiter der IT-Gruppe" eines Centrums für Plasmaphysik; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu den Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe sowie unzureichenden ...

  • rewis.io

    Eingruppierung in den TVöD Bund Entgeltgruppe 12 Stufe 5 - Einer Hochschulausbildung gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen bei Überleitung gem. TVÜ

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Vergütung; Eingruppierung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds als "Leiter der IT-Gruppe" eines Centrums für Plasmaphysik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Wenngleich hierfür nicht ein Wissen und Können verlangt wird, wie es durch eine Hochschulausbildung vermittelt wird, ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorauszusetzen, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.06.2013 - 11 Sa 46/13 - BeckRS 2014, 65323; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - BeckRS 2000 30102691 unter I. 3. a) bb) der Gründe; Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 221 unter II. 4. b) und c) der Gründe).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" genügt (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

    Es muss deshalb geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

    Soweit der Kläger auch in Anlehnung an dieses Schreiben seine ausgeübten Tätigkeiten und seine in Seminaren, Kursen u.a. vermittelten Kenntnisse sowie seine beruflichen Erfahrungen und Erfolge beschreibt, fehlt ein wertender Vergleich zu den Fähigkeiten und Erfahrungen eines Absolventen eines Informatikstudiums an einer Hochschule (instruktiv hierzu: BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des BAG enthält § 37 Abs. 4 BetrVG keine abschließende Regelung über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds, sondern soll nur die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen erleichtern (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 - NZA 2006, 448, Rn. 18).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2005, a.a.O., Rn. 18; LAG Hamm, Urteil vom 23.09.2011 - 10 Sa 427/11 - BeckRS 2012, 65044).

    Ein Anspruch aus § 78 Satz 2 BetrVG setzt allerdings voraus, dass dem Betriebsratsmitglied der Nachweis gelingt, dass es ohne seine Tätigkeit als Mitglied einer Arbeitnehmervertretung inzwischen mit einer Aufgabe betraut worden wäre, die ihm den Anspruch auf das begehrte Arbeitsentgelt geben würde (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2005, a.a.O., Rn. 19).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Deshalb ist die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nur dann betriebsüblich, wenn diese dem Betriebsratsmitglied nach den betrieblichen Gepflogenheiten hätten übertragen werden müssen oder die Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer einen solchen Aufstieg erreicht (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - NZA 2016, 1339, Rn. 22 m.w.N.).

    Wegen der nicht unerheblichen Schwierigkeiten, die Anspruchsvoraussetzungen schlüssig darzulegen, weil das Betriebsratsmitglied keinen vollständigen Überblick über die ihm vergleichbaren Arbeitnehmer und deren Gehaltsentwicklungen hat, hat das Bundesarbeitsgericht aber einen Anspruch auf Auskunft nach §§ 611, 242 BGB i.V.m. § 37 Abs. 4 BetrVG bejaht, wenn sich die Gehaltshöhe vergleichbarer Arbeitnehmer der Kenntnis des betroffenen Betriebsratsmitglieds entzieht und der Arbeitgeber unschwer Auskunft geben kann (vgl. BAG, Urteil vom 04.11.2015, a.a.O.).

  • ArbG München, 06.04.2016 - 38 Ca 6715/15

    Eingruppierung eines Betriebsratsmitglieds nach Freistellung

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 06.04.2016 - 38 Ca 6715/15 - abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 06.04.2016 (Aktenzeichen 38 Ca 6715/15) wird wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 Sa 427/11

    Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitgliedes; unbegründete Zahlungsklage

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2005, a.a.O., Rn. 18; LAG Hamm, Urteil vom 23.09.2011 - 10 Sa 427/11 - BeckRS 2012, 65044).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 116/99

    Eingruppierung: Versorgungskaufmann in kommunalem Versorgungsunternehmen in der

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Wenngleich hierfür nicht ein Wissen und Können verlangt wird, wie es durch eine Hochschulausbildung vermittelt wird, ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorauszusetzen, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.06.2013 - 11 Sa 46/13 - BeckRS 2014, 65323; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - BeckRS 2000 30102691 unter I. 3. a) bb) der Gründe; Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 221 unter II. 4. b) und c) der Gründe).
  • LAG Köln, 11.06.2013 - 11 Sa 46/13

    Eingruppierung; Darlegungslast; sonstiger Angestellter;

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Wenngleich hierfür nicht ein Wissen und Können verlangt wird, wie es durch eine Hochschulausbildung vermittelt wird, ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorauszusetzen, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.06.2013 - 11 Sa 46/13 - BeckRS 2014, 65323; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - BeckRS 2000 30102691 unter I. 3. a) bb) der Gründe; Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 221 unter II. 4. b) und c) der Gründe).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
    Anschließend ist zu klären, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - öAT 2016, 168, Rn. 17 m.w.N.).
  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Für die Darlegungs- und Beweislast im Urteilsverfahren gilt: Darlegungs- und beweisbelastet für die Vergütungsansprüche nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18 f., juris; LAG München 27. Oktober 2016 - 3 Sa 318/16 - Rn. 70, juris).
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