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   LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09   

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https://dejure.org/2009,23362
LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09 (https://dejure.org/2009,23362)
LAG München, Entscheidung vom 27.11.2009 - 3 Sa 572/09 (https://dejure.org/2009,23362)
LAG München, Entscheidung vom 27. November 2009 - 3 Sa 572/09 (https://dejure.org/2009,23362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Klage des Angestellten eines Generalkonsulats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um Auszahlung abgeführter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an Kanzleileiterin eines Generalkonsulats; Deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1; GVG § 19 Abs. 1; GVG § 20 Abs. 2
    Ausschluss deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um Auszahlung abgeführter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an Kanzleileiterin eines Generalkonsulats; deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09
    Dagegen untersagt keine Regel des Völkerrechts der inländischen Gerichtsbarkeit, in Angelegenheiten zu entscheiden, die die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betreffen (vgl. nur aus jüngerer Zeit BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

    Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09
    Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

    Denn die von der Klägerin beanstandeten Verhaltensweisen der Beklagten sind nicht typischer Ausfluss der ausländischen Staatsgewalt (vgl. BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

    bb) Eine andere Ansicht stellt nicht auf den Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auf die Natur des geltend gemachten prozessualen Anspruchs ab (vgl. LAG München, Urteile vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 581/09 und 3 Sa 572/09, zustimmend: Majer NZA 2010, 1395).
  • LAG Hessen, 04.08.2014 - 16 Sa 650/14

    Deutsche Gerichtsbarkeit - hoheitliches Handeln eines anderen Staates

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht München in seinen Entscheidungen vom 27. November 2009 -3 Sa 581/09, Rn. 32 und 3 Sa 572/09, Rn. 20 -nicht allein auf die konkrete Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiterin, sondern auch auf den geltend gemachten (prozessualen) Anspruch abgestellt.
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