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   LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18   

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LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18 (https://dejure.org/2018,54265)
LAG München, Entscheidung vom 27.11.2018 - 7 Sa 365/18 (https://dejure.org/2018,54265)
LAG München, Entscheidung vom 27. November 2018 - 7 Sa 365/18 (https://dejure.org/2018,54265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 7, § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4, § 104 Abs. 1 S. 1, § 105; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1, § 46c, § 64 Abs. 6, § 66 Abs. 1, § 72 Abs. 1 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1, § 287
    Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 104 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII
    Wegeunfall, Haftungsprivileg

  • rewis.io

    Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegeunfall; Haftungsprivileg

  • rechtsportal.de

    Prinzip der Haftungsersetzung bei Personenschäden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glatteisunfall vor dem Seniorenheim - Gesetzlich unfallversicherte Pflegerin hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (vgl. BAG, 19.08.2004 -8 AZR 349/03).

    Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

    Diesem Zweck entspricht es, wenn die Sperrwirkung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII eingreift, sobald sich der Versicherte in die betriebliche Sphäre begibt, also in einen Bereich, der der Organisation des Unternehmers unterliegt (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03).

    Die tatbestandlichen Grundvoraussetzungen der §§ 104, 105 SGB VII sind nämlich gegenüber §§ 636, 637 RVO unverändert geblieben (vgl. zum Ganzen BAG,19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

    Dieses Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die aber auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

    Die tatbestandlichen Grundvoraussetzungen der §§ 104, 105 SGB VII sind nämlich gegenüber §§ 636, 637 RVO unverändert geblieben (vgl. zum Ganzen BAG,19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

    Dieses Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die aber auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Der Vorsatz des Schädigers musste nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74).

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (vgl. BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 mit Verweis auf BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (vgl. BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 mit Verweis auf BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88).
  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).
  • ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Räum- und Streupflicht für Nebeneingänge

    Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2018 - 7 Sa 365/18 - wird zurückgewiesen.
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