Rechtsprechung
LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
SGB VII § 7, § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4, § 104 Abs. 1 S. 1, § 105; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1, § 46c, § 64 Abs. 6, § 66 Abs. 1, § 72 Abs. 1 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1, § 287
Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 104 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII
Wegeunfall, Haftungsprivileg - rewis.io
Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegeunfall; Haftungsprivileg
- rechtsportal.de
Prinzip der Haftungsersetzung bei Personenschäden im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftungsprivileg - Vorsätzliche Herbeiführung eines Wegeunfalls
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Glatteisunfall vor dem Seniorenheim - Gesetzlich unfallversicherte Pflegerin hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17
- LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03
Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall - …
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (vgl. BAG, 19.08.2004 -8 AZR 349/03).Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
Diesem Zweck entspricht es, wenn die Sperrwirkung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII eingreift, sobald sich der Versicherte in die betriebliche Sphäre begibt, also in einen Bereich, der der Organisation des Unternehmers unterliegt (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03).
Die tatbestandlichen Grundvoraussetzungen der §§ 104, 105 SGB VII sind nämlich gegenüber §§ 636, 637 RVO unverändert geblieben (vgl. zum Ganzen BAG,19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
Dieses Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die aber auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
- BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).Die tatbestandlichen Grundvoraussetzungen der §§ 104, 105 SGB VII sind nämlich gegenüber §§ 636, 637 RVO unverändert geblieben (vgl. zum Ganzen BAG,19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
Dieses Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die aber auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03; 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
- BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74
Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot …
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Der Vorsatz des Schädigers musste nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74).Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).
- BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94
Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche …
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (vgl. BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 mit Verweis auf BVerfG 07.11.1972 - 1 BvL 4 und BVerfG 08.02.1995 - 1 BvR 753/94; BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02). - BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00
Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (vgl. BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 mit Verweis auf BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88). - BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (vgl. BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 mit Verweis auf BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88). - BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87). - ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Räum- und Streupflicht für Nebeneingänge
Auszug aus LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19
Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2018 - 7 Sa 365/18 - wird zurückgewiesen.