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   LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17   

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https://dejure.org/2017,58288
LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17 (https://dejure.org/2017,58288)
LAG München, Entscheidung vom 28.11.2017 - 7 Sa 404/17 (https://dejure.org/2017,58288)
LAG München, Entscheidung vom 28. November 2017 - 7 Sa 404/17 (https://dejure.org/2017,58288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BUrlG § 7; GRC Art. 31 Abs. 2
    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • IWW

    § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 894 ZPO, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 17 TzBfG, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 4 BGB, §§ 280, 283 BGB, § 283 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 287 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Die Revision wurde zugelassen, da das BAG jedenfalls in seiner Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 - eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung andeutet und zudem auch ein Vorabentscheidungsersuchen des BAG zum EuGH vorliegt, ob § 7 Abs. 3 BUrlG im Zusammenhang mit dem Verfall von Urlaubsansprüchen im Einklang mit der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtscharta der EU steht.

    Deshalb kann der Urlaub in den folgenden Urlaubsjahren verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht rechtzeitig genommen hat und er nicht an der Urlaubsnahme wegen Arbeitsunfähigkeit gehindert war (BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80; zum Ganzen BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 nochmals bestätigt, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat.

    Es müssen deshalb Umstände vorliegen, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 mit Verweis auf BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10).

    Und der Arbeitgeber ist jedenfalls rechtlich nicht gehindert einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu gewähren (BAG, 10.02.2105 - 9 AZR 455/13; 13.12.2011 - 9 AZR 420/10.

    Denn der Arbeitgeber habe ein wirtschaftliches Interesse daran, einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch Urlaub zu erteilen, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (siehe zum Ganzen BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    Der Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) (siehe zum Ganzen BAG 13.12.2011 - 9 AZR 420/10.

  • ArbG München, 30.05.2017 - 3 Ca 13395/16

    Urlaubsanspruch als Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2017 - 3 Ca 13395/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 30.05.2017 (Az. 3 Ca 13395/16) aufgehoben.

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Und der Arbeitgeber ist jedenfalls rechtlich nicht gehindert einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu gewähren (BAG, 10.02.2105 - 9 AZR 455/13; 13.12.2011 - 9 AZR 420/10.
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    c) Zudem hat der Gerichtshof der Europäischen Union mehrfach betont, Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums bestimmt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - [KHS]; 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 -[Schultz-Hoff]).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Es müssen deshalb Umstände vorliegen, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10 mit Verweis auf BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    c) Zudem hat der Gerichtshof der Europäischen Union mehrfach betont, Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums bestimmt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - [KHS]; 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 -[Schultz-Hoff]).
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig, zumal eine Leistungsklage nur als Klage auf Abgabe einer Willenserklärung iSv. § 894 ZPO möglich wäre (BAG,14.02.2017 - 9 AZR 386/16; grdl. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10).
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 467/14

    Befristung - Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit - Gerichtlicher

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Das Bundesarbeitsgericht entschied dazu mit Urteil vom 08.06.2016 - 7 AZR 467/14), dass die Befristung zum 31.12.2012 unwirksam ist und dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
  • LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15

    Urlaub, Verfall, Kündigung

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Kammer des Landesarbeitsgerichts München vom 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 - folge, wonach ein Arbeitnehmer auch nach Kündigung - oder wie vorliegend nach Ablauf einer Befristung - Urlaub zu beantragen habe, da der Arbeitgeber auch in solchen Fallkonstellationen nicht von sich aus verpflichtet sei, ohne konkrete Urlaubswünsche des Arbeitnehmers einen Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17
    Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig, zumal eine Leistungsklage nur als Klage auf Abgabe einer Willenserklärung iSv. § 894 ZPO möglich wäre (BAG,14.02.2017 - 9 AZR 386/16; grdl. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10).
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18

    Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. November 2017 - 7 Sa 404/17 - wird zurückgewiesen.
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