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   LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19   

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https://dejure.org/2020,13594
LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19 (https://dejure.org/2020,13594)
LAG München, Entscheidung vom 29.04.2020 - 10 Sa 432/19 (https://dejure.org/2020,13594)
LAG München, Entscheidung vom 29. April 2020 - 10 Sa 432/19 (https://dejure.org/2020,13594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242, § 615 S. 1, S. 2, § 616; KSchG § 4; TzBfG § 14 Abs. 2, § 17
    Wirksamkeit einer Befristung trotz früherer Absicht einen unbefristeten Vertrag abzuschließen.

  • IWW

    § 4 EFZG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 242 BGB, §§ 293, 295, 296 BGB, § 615 Satz 1, Satz 2 BGB, § 615 BGB, § 616 BGB, § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG, § 101 SGB III, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 ArbGG, § 17 TzBfG, § 4 KSchG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 164 BGB, § 611a BGB, §§ 615, 293 ff. BGB, § 297 BGB, § 3 EFZG, § 326 BGB, §§ 3, 4 EFZG, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Allerdings geht das BAG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann besteht, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall der Arbeitsleistung war (sog. Monokausalität, vgl. BAG, U. v. 28.01.2004, 5 AZR 58/03, Rn. 90, nach juris).

    Dieser Grundgedanke gilt bis heute (z.B. BAG, Urteil v. 28.01.2004, 5 AZR 58/03, Rn. 90).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Dem steht eine gleichzeitig bestehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen, wovon das BAG in seinem Urteil vom 26.09.2001 (5 AZR 699/00, Rn. 41, juris) zur tariflichen Vorgängerregel ebenfalls ausgeht, ohne dies näher zu begründen.
  • BAG, 24.06.1965 - 2 AZR 354/64

    Schlechtwetter - Krankengeldzuschuß

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Das BAG hat schon durch Urteil vom 24.06.1965 (2 AZR 354/64, Rn. 8, juris) zur Vorgängerregelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dem ArbKrankhG ausgeführt, dass es als Leitgedanke anzusehen ist, dass der kranke Arbeiter nicht mehr erhalten soll als wenn er gesund wäre.
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Nach der Rechtsprechung des BAG sei es einem Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verwehrt, sich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund Befristung zu berufen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer mit dem Arbeitnehmer getroffenen anderweitigen Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (BAG 09.12.2015 - 7 AZR 117/14, Rn. 48; BAG 26.10.2016 - 7 AZR 535/14, Rn. 31; BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15, Rn. 22).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 535/14

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Nach der Rechtsprechung des BAG sei es einem Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verwehrt, sich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund Befristung zu berufen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer mit dem Arbeitnehmer getroffenen anderweitigen Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (BAG 09.12.2015 - 7 AZR 117/14, Rn. 48; BAG 26.10.2016 - 7 AZR 535/14, Rn. 31; BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15, Rn. 22).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Nach der Rechtsprechung des BAG sei es einem Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verwehrt, sich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund Befristung zu berufen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer mit dem Arbeitnehmer getroffenen anderweitigen Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (BAG 09.12.2015 - 7 AZR 117/14, Rn. 48; BAG 26.10.2016 - 7 AZR 535/14, Rn. 31; BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15, Rn. 22).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    So habe auch das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung zur Vorgängerregelung der Schlechtwetterregelung (5 AZR 699/99) entschieden, dass der Arbeitgeber bei Zusammentreffen von witterungsbedingten Arbeitsausfall und Arbeitsunfähigkeit eines gewerblichen Arbeitnehmers berechtigt sei, das Arbeitszeitkonto abzubauen.
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Auszug aus LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
    Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.09.2003 (6 AZR 374/02) sei auch in der vorliegenden Konstellation einschlägig.
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20

    Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2020 - 10 Sa 432/19 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 22.12.2020 - 6 Ca 1928/20
    Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch aus einem anderen Grund - insbesondere wegen einer vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wirksam erfolgten Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zum Ausgleich eines Arbeitszeitguthabens - nicht gearbeitet hätte ( vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 -, Rn. 37, LAG München, Urteil vom 29.04.2020 - 10 Sa 432/19 -, juris ).
  • ArbG Köln, 17.11.2020 - 6 Ca 1927/20
    Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch aus einem anderen Grund - insbesondere wegen einer vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wirksam erfolgten Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zum Ausgleich eines Arbeitszeitguthabens - nicht gearbeitet hätte ( vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 -, Rn. 37, LAG München, Urteil vom 29.04.2020 - 10 Sa 432/19 -, juris ).
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