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   LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14   

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https://dejure.org/2014,28580
LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2014,28580)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2014,28580)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 6 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2014,28580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 21b BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 5 BetrVG, § 83a Abs. 2 Sätze 1 und 2, 81 Abs. 2 S. 3 ArbGG, § 90 Abs. 2 Alt. 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Sätze 1, 2, 3, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 24 Nr. 4 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Restmandat aufgrund Betriebsstillegung; Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Auskunft über die Höhe der im Jahr vor der Betriebsschließung erfolgten Bonuszahlungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 21 b; § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Restmandat des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Restmandat aufgrund Betriebsstillegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat mit Restmandat hat nur noch eingeschränkte Rechte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.5.2012 (- 2 AZR 62/11, NZA 2013, 277,.
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    6 TaBV 8/14 -8unter Rz. 55; vgl. auch BAG v. 8.12.2009 - 1 ABR 41/09, NZA 2010, 665; Fitting, BetrVG, 237. Aufl., § 21b Rz. 16) explizit ausgeführt, dass das "Restmandat ... kein Vollmandat, sondern lediglich ein nachwirkendes Teilmandat (darstelle).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    Die durch das Restmandat erstrebte Sicherung der tatsächlichen Schaffung der zur Abwicklung einer Betriebsstilllegung erforderlichen betrieblichen Regelungen setzt zudem einen die endgültige Stilllegung überdauernden Regelungsbedarf voraus (BAG v. 14.8. 2001 - 1 ABR 52/00 NZA 2002, 109, unter Rz. 17 [juris]; DKKW/Buschmann, a.a.O. § 21b Rz. 21).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    Der Betriebsrat übt in dessen Rahmen nur noch die betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse aus, welche wegen der Betriebsstilllegung eine Rolle spielen können, so etwa die Verhandlung zu einem Interessenausgleich oder die Vereinbarung von Sozialplänen (BAG v. 28.10.1992 - 10 ABR 75/91, NZA 1993, 420, unter Rz. 20 [juris]).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    Nachdem die Vorinstanz das Verfahren in diesem Umfang nicht eingestellt hatte, erfolgt dies durch den Kammervorsitzenden in entsprechender Anwendung von § 83a Abs. 2 Sätze 1 und 2, 81 Abs. 2 S. 3 ArbGG i. V. m. § 90 Abs. 2 Alt. 2 ArbGG (vgl. auch BAG v. 14.1. 2014 - 1 ABR 54/12, NZA 2014, 738, unter Rz. 10).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein aussichtslos erscheint (BAG v. 4.12.2013 - 7 ABR 7/12, NZA 2014, 803, unter Rz. 15).
  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14

    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2014 - 6 TaBV 8/14 - wird zurückgewiesen.
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