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   LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20   

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https://dejure.org/2020,79982
LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20 (https://dejure.org/2020,79982)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.2020 - 11 Sa 332/20 (https://dejure.org/2020,79982)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 11 Sa 332/20 (https://dejure.org/2020,79982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 626; BetrVG § 26, § 27, § 28, § 103
    Schwerbehindertenvertretung, Betriebsratsmitglied, Zustimmung des Betriebsrates

  • IWW

    § 103 BetrVG, ... § 102 Abs. 1 S. 2, 103 BetrVG, §§ 102 Abs. 1 S. 2, § 102 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 84 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 83 BetrVG, § 102, 626 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz, Art. 5 Abs. 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 23 BetrVG, § 99 - 105 BetrVG, § 18 BetrVG, § 26 Abs. 2 BetrVG, § 64 Abs. 2 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 28 Abs. 1 BetrVG, § 15 KSchG, § 67 Abs. 4 S. 2 ArbGG, § 27 Abs. 2 S. 3 und 4 BetrVG, § 28 BetrVG, § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 626 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 97 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Whistleblowing

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung; Whistleblowing

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Denn der Arbeitgeber dürfe nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Bezugnahme auf das Urteil vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83) darauf vertrauen, wenn ihm der Betriebsratsvorsitzende oder sein Vertreter mitteile, der Betriebsrat habe die beantragte Zustimmung erteilt.

    Eine Erkundigungspflicht des Arbeitgebers besteht insoweit allerdings nicht (vgl. BAG vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83).

  • ArbG München, 16.01.2020 - 12 Ca 4164/19

    Wirksamkeit einer außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes A-Stadt - Az.: 12 Ca 4164/19 vom 16.01.2020 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 16.01.2020 mit dem Geschäftszeichen 12 Ca 4164/19 wird abgeändert und wie folgt erkannt:.

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Es geht darum, ob dem Beschwerdeführer andere wirksame Mittel zur Verfügung standen, um etwas gegen den angeprangerten Zustand zu tun (vgl. EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Maßgeblich ist insoweit, ob ein bestimmtes Verhalten lediglich ausschließlich eine Amtspflichtverletzung darstellt oder ob eine Vertragspflichtverletzung vorliegt auf Grund der Verletzung einer Pflicht, die für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gilt (vgl. insoweit z. B. BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 487/08).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Dies ist bei einer unbewussten Falschinformation dann der Fall, wenn sich der Inhalt der Unterrichtung mit dem tatsächlichen Kenntnisstand des Arbeitgebers deckt und der Betriebsrat damit auf derselben Tatsachenbasis wie dieser auf dessen Kündigungsabsicht einwirken kann (vgl. BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15; vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Darüber hinaus bedarf es auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer Abmahnung nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnisgrundsatzes dann nicht, wenn bereits klar erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BAG vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Dies ist bei einer unbewussten Falschinformation dann der Fall, wenn sich der Inhalt der Unterrichtung mit dem tatsächlichen Kenntnisstand des Arbeitgebers deckt und der Betriebsrat damit auf derselben Tatsachenbasis wie dieser auf dessen Kündigungsabsicht einwirken kann (vgl. BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15; vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Allein die zeitlichen Zusammenhänge führen nicht bereits zu einem Entfallen des Vertrauensschutzes des Arbeitgebers (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 Rnr. 45 zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Mitteilungen, insbesondere über Kündigungsgründe, die der Arbeitgeber im Rahmen des § 102 oder auch § 103 BetrVG einem nicht nach diesen Grundsätzen zur Entgegennahme ermächtigten Mitglied des Betriebsrates macht, werden erst dann für den Betriebsrat wirksam, wenn sie vom unzuständigen Mitglied als Erklärungsbote des Arbeitgebers an den Vorsitzenden oder ein zum Empfang ermächtigtes Mitglied des Betriebsrates oder eines zuständigen Ausschusses weitergeleitet werden (vgl. BAG vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
    Er muss den Betriebsrat über alle Aspekte unterrichten, die ihn zur Kündigung veranlasst haben (vgl. BAG vom 23.04.2008 - 2 ABR 71/07).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf

    Zu diesen zählt die Loyalitätspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB mit dem Inhalt, die Dienststelle und deren Ansehen nicht zu schädigen (Anschluss an LAG München, Urteil vom 29.7.2020 - 11 Sa 332/20 -).

    vgl. LAG München, Urteil vom 29. Juli 2020 - 11 Sa 332/20 -, juris, Rn. 120; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a. a. O., § 25 Rn. 17.

  • ArbG Düsseldorf, 12.12.2022 - 6 BV 154/22
    Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Informationen gelten im Rahmen eines Zustimmungsantrages nach § 103 BetrVG dieselben Grundsätze wie zur Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 23.4.2008 - 2 ABR 71/07; LAG München, Urt. v. 29.07.2020 - 11 Sa 332/20; LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.5.2020 - 12 TaBV 1966/19).

    Mitteilungen, insbesondere über Kündigungsgründe, die der Arbeitgeber im Rahmen des § 102 oder auch § 103 BetrVG einem nicht nach diesen Grundsätzen zur Entgegennahme ermächtigten Mitglied des Betriebsrates macht, werden erst dann für den Betriebsrat wirksam, wenn sie vom unzuständigen Mitglied als Erklärungsbote des Arbeitgebers an den Vorsitzenden oder ein zum Empfang ermächtigtes Mitglied des Betriebsrates weitergeleitet werden (vgl. BAG, Beschl. v. 28.7.2020 - 1 ABR 5/19; Urt. v. 27.06.1985 - 2 AZR 412/84; LAG München, Urt. v. 29.07.2020 - 11 Sa 332/20).

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