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LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachlicher Grund - SR 2a MTA-BA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 19.05.1999 - 31 Ca 16918/98
- ArbG München, 19.05.1999 - 31 Ca 16918/99
- LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 690/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91
Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Welche tarifliche Grundnorm vereinbart wurde ist in jedem Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln (BAG vom 8. April 1992 -- 7 AZR 135/91 -- AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Entscheidungsgründe II 1 und 2 sowie vom 29. Oktober 1998 -- 7 AZR 477/97 -- AP Nr. 17 zu § 2 BAT SR 2y, Entscheidungsgründe 3).Deshalb muss auch bei ihnen nach den Wertungsmaßstäben der bisherigen Rechtsprechung ein sachlicher Grund für eine Befristung anzuerkennen sein (BAG vom 8. April 1992, a.a.O. Entscheidungsgründe, III.3, m. w. N. aus der Rechtsprechung).
- BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97
Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Welche tarifliche Grundnorm vereinbart wurde ist in jedem Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln (BAG vom 8. April 1992 -- 7 AZR 135/91 -- AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Entscheidungsgründe II 1 und 2 sowie vom 29. Oktober 1998 -- 7 AZR 477/97 -- AP Nr. 17 zu § 2 BAT SR 2y, Entscheidungsgründe 3).-- Es erscheint bei dieser Gelegenheit jedoch bereits an dieser Stelle geboten, darauf hinzuweisen, dass die Befristungsgrundform der Nr. 1a SR 2a MTA-BA -- Zeitangestellter -- hier grundsätzlich schon von vorneherein ausscheidet, weil sie, wie bereits erwähnt, lediglich als Auffangtatbestand zu werten ist (BAG vom 29. Oktober 1998, a.a.O.).
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 619/96
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Volljuristen im …
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Sie bezieht sich insoweit insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1997 -- 7 AZR 619/96 -- n.a.v; darüber hinaus verweist sie auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Juli 1999 -- 8 Sa 48/99 zu einem den hierzu entscheidenden vergleichbaren Fall.Deshalb genüge für die Prognose des Arbeitgebers, für die Beschäftigung eines einzustellenden Arbeitnehmers bestehe nur ein vorübergehender Bedarf, grundsätzlich die auf konkreten Tatsachen beruhende Erwartung, dass für die Beschäftigung dieses Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stünden und dass auf Grund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte mit dem alsbaldigen Wegfall dieser Haushaltmittel zu rechnen sei (BAG vom 6. August 1997 -- 7 AZR 619/96 Entscheidungsgründe II. 3 n.a.v.).
- LAG Hamburg, 22.09.1999 - 4 Sa 44/99
Streit um die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristungsvereinbarung; …
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Das gleiche gelte im Übrigen auch für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. September 1999 -- 4 Sa 44/99. - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91
Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss zu erwarten sein, dass diese Aufgabe innerhalb der in der Protokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2a MTA-BA bestimmten Frist von fünf Jahren endgültig beendet ist (BAG vom 11. Dezember 1991 -- 7 AZR 170/91 -- AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Entscheidungsgründe II 2). - BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98
Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
(BAG vom 3.11.1999 -- 7 AZR 846/98 -- AP Nr. 19 zu § 2 BAT SR 2y, Entscheidungsgründe 3a). - BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92
Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
In seiner Entscheidung vom 25. November 1992 ( 7 AZR 191/92 -- AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat das Bundesarbeitsgericht aber auch erkannt, dass in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer erkennen konnte, aus welchem tatsächlichen Befristungsgrund er eingestellt worden ist, den Gerichte zu überprüfen haben, ob der vereinbarte tatsächliche Befristungsgrund einer anderen, als der im Arbeitsvertrag angegebenen Befristungsgrundform zuzuordnen ist (vgl. insoweit unten 3.2). - BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 583/84
Auszug aus LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Das Arbeitsgericht habe auch nicht die nichtveröffentlichten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 1986 -- 7 AZR 583/84 und vom 15. November 1998 -- 7 AZR 529/98 -- berücksichtigt, wonach ein Arbeitgeber einen zeitweiligen Mehrbedarf an Arbeitskräften nicht zum Anlass nehmen dürfe, beliebig viele Arbeitnehmer einzustellen, sondern, dass sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des durch eine entsprechende Prognose, deren Grundlagen offenzulegen seien, ermittelten vorübergehenden Mehrbedarfs halten müsse und diese nicht überschritten werden dürfe.
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 690/00
Befristeter Arbeitsvertrag
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Mai 2000 - 8 Sa 748/99 - aufgehoben. - LAG Nürnberg, 16.10.2001 - 6 Sa 655/99
Vorübergehender Arbeitskräftebedarf als Befristungsgrund eines …
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