Rechtsprechung
   LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52146
LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17 (https://dejure.org/2017,52146)
LAG München, Entscheidung vom 30.08.2017 - 8 Sa 150/17 (https://dejure.org/2017,52146)
LAG München, Entscheidung vom 30. August 2017 - 8 Sa 150/17 (https://dejure.org/2017,52146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TVöD §§ 20, 24, 34 Abs. 3
    Tarifliche Beschäftigungsdauer bei Wechsel zwischen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und geringfügige zeitliche Unterbrechung - Anspruch auf Krankengeldzuschuss

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    TVöD §§ 20, 24, 34 Abs. 3
    "Wechsel" des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Tarifliche Beschäftigungsdauer bei Wechsel zwischen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und geringfügige zeitliche Unterbrechung - Anspruch auf Krankengeldzuschuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsdauer; Jahressonderzahlung; Krankengeldzuschuss; zeitlicher Zusammenhang; Wechsel; Unterbrechung

  • rechtsportal.de

    Zeitlicher Zusammenhang gem. § 34 Abs. 3 TVöD zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis bei der Berechnung von Jahressonderzahlung und Krankengeldzuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG München, 07.02.2017 - 25 Ca 8754/16

    Anrechnung der früheren Beschäftigung auf die tarifliche Beschäftigungsdauer nur

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.02.2017 - 25 Ca 8754/16 in seinen Nrn. 1 und 2 abgeändert.

    Mit Endurteil vom 07.02.2017 - 25 Ca 8754/16 - hat das Arbeitsgericht München die Klage als unbegründet abgewiesen und zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.02.2017, Az. 25 Ca 8754/16, abgeändert.

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 11 Sa 1468/15

    Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Nichts anderes ergebe sich auch aus der erstinstanzlich von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des LAG Hamm vom 07.04.2016 (11 Sa 1468/15).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Seine Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. etwa Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 587/05, NZA 2007, 167-168, Juris, Rdnr. 14 m. w. N.), der sich die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 29.06.2017 - 6 AZR 364/16, Juris, Rdnr. 40) überzeugend und unter Bezugnahme auf die einschlägigen Wörterbücher ausgeführt hat, bedeutet "Wechseln" nach allgemeinem Sprachgebrauch u. a. "aufeinanderfolgen", "etwas durch etwas anderes der selben Art ersetzen" oder auch "eines an die Stelle des anderen setzen".
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Im Übrigen würden kurzzeitige Zeiträume auch in anderem Zusammenhang höchstrichterlich als unschädlich anerkannt, etwa wenn es um die Erfüllung der Wartezeit des § 4 BUrlG gehe (vgl. BAG, Urteil vom 20.10.2015 - 9 AZR 224/14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 571/09

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei Arbeitgeberwechsel im Sinn von § 34 Abs

    Auszug aus LAG München, 30.08.2017 - 8 Sa 150/17
    Die Kammer schließe sich vollumfänglich den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 04.03.2010, 11 Sa 571/09, auf welches die Parteien hingewiesen hätten, zur Frage der Auslegung des § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht