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   LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03   

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https://dejure.org/2003,10795
LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,10795)
LAG München, Entscheidung vom 30.10.2003 - 3 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,10795)
LAG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 3 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,10795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung vom Versorgungsanspruch einen fiktiven Rentenanspruch aus Restübergangsgeld abzuziehen; Zweck des Übergangsgeldes; Ungerechtfertigte Bereicherung in der Leistung des Restübergangsgeldes

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 3 Abs. 1; ; BetrAVG § 18 Abs. 6; ; BetrAVG § 30 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Abzug eines fiktiven Rentenwerts aus Restübergangsgeld vom betrieblichen Altersruhegeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03
    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, die Beklagte hätte in der Versorgungsordnung entsprechende Regelungen schaffen müssen, widerspreche der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78).

    Angesichts der Detailliertheit der Neuregelung der §§ 18, 30d BetrAVG ist davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber das Institut des Übergangsgeldes bzw. ähnlicher Leistungen (vgl. den der Entscheidung des BAG vom 08.12.1981 -3 AZR 1159/78 - zugrunde liegenden Fall) bekannt war.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03
    Sie bringt im wesentlichen vor, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15.07.1998 (BVerfGE 98, 365 ff.) überraschenderweise die bisherige Regelung des § 18 BetrAVG a.F. insgesamt als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewertet habe, sei es durch die Neuregelung des Systems der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst durch §§ 18f ff., 30d BetrAVG zu Regelungslücken gekommen, wovon eine die fehlende Regelung einer Anrechnung des sich aus dem ausgezahlten Restübergangsgeld ergebenden Rentenwerts sei.
  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04

    Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2003 - 3 Sa 232/03 - wird zurückgewiesen.
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