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   LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11   

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https://dejure.org/2011,17620
LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11 (https://dejure.org/2011,17620)
LAG München, Entscheidung vom 31.05.2011 - 9 Sa 80/11 (https://dejure.org/2011,17620)
LAG München, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 9 Sa 80/11 (https://dejure.org/2011,17620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis - Stichtagsregelung - unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stichtagsregelung für Weihnachtsgeld weicht nicht von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen der §§ 611 Abs. 1, 162 Abs. 2 BGB ab; Abweichen einer Stichtagsregelung für Weihnachtsgeld von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen der §§ ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichtagsklausel für Weihnachtsgeld; unbegründete Zahlungsklage bei gekündigtem Arbeitsarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 16.09.2010 - 15 Sa 812/10

    Unwirksame Formularklausel zum Ausschluss von der Weihnachtsgratifikation im

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    Die Stichtagsklausel enthält auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderzahlung erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10, Rn. 47; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 zur Rückzahlungsklausel).

    Da das Bundesarbeitsgericht die Frage nach der Wirksamkeit von Stichtagsklauseln in seiner neueren Rechtsprechung offen gelassen hat und die hiesige Entscheidung von der Entscheidung des LAG Hamm vom 16.09.2011, Az. 15 Sa 812/10 abweicht, war die Revision nach § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG zuzulassen.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 655/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (BAG, Urteil vom 18.04.2007, 4 AZR 655/05, Rn. 43) Nach diesen Grundsätzen ist hier eine betriebliche Übung nicht entstanden.
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 28) Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte.
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 642/09, Rn. 53) Gemessen an diesem Maßstab ist die Klausel nicht unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, auch wenn sicherlich eine interessengerechtere Vertragsgestaltung möglich und wünschenswert wäre.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

    Gratifikation - allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    Die Stichtagsklausel enthält auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderzahlung erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10, Rn. 47; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 zur Rückzahlungsklausel).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 192/07, Rn. 34 f., m.w.N.) Diese Grundsätze sind jedoch vorliegend nicht einschlägig.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, Rn. 11) Satz 1 des § 4 Nr. 5 des Arbeitsvertrags kann hier gestrichen werden, ohne dass der Freiwilligkeitsvorbehalt unverständlich wird, oder sonst seinen Regelungsinhalt verliert.
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, Rn. 27) Das BAG hat ausdrücklich offen gelassen, ob es hieran festhalten will, und ob Stichtags- und Rückzahlungsklausel gleich zu behandeln sind (BAG, aaO., Rn. 28).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11
    Wie das BAG in der Entscheidung vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 ausführt, enthält ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der einen Rechtsanspruch auf eine Sonderzahlung ausschließt, keine unangemessene Benachteiligung.
  • LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung

  • LAG München, 17.04.2018 - 7 Sa 752/17

    Aktienoptionen; Bindungsfrist

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. zB. BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95; LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11).
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