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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17 (https://dejure.org/2018,75)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.01.2018 - 3 Ta 51/17 (https://dejure.org/2018,75)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 3 Ta 51/17 (https://dejure.org/2018,75)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsklage eines verbeamteten Hochschullehrers wegen Nichteinladung zu einem Bewerbungsgespräch

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 54
    Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsklage eines verbeamteten Hochschullehrers wegen Nichteinladung zu einem Bewerbungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 264
  • NJ 2018, 125
  • NZA-RR 2018, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Klagebegehren und dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt (VGH Baden-Württemberg v.28.4.2011 -4 S 1078/11- juris Rdnr 2; VG Wiesbaden v.29.11.2016 -3 L 1540/15.WI- juris Rdnr 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Klagebegehren und dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt (VGH Baden-Württemberg v.28.4.2011 -4 S 1078/11- juris Rdnr 2; VG Wiesbaden v.29.11.2016 -3 L 1540/15.WI- juris Rdnr 47).
  • LAG Köln, 30.10.2018 - 9 Ta 192/18

    Rechtswegzuständigkeit; Offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene

    4.) Wird eine Stelle im öffentlichen Dienst - wie hier - offen für ein Beamtenverhältnis und für ein Arbeitsverhältnis ausgeschrieben, ist daher maßgeblich, worauf sich das Klagebegehren bezieht (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 3 Ta 51/17 -, juris).

    Entscheidend ist, ob der Bewerbung eine Präferenz für ein bestimmtes Rechtsverhältnis entnommen werden kann (Tiedemann, jurisPR-ArbR 16/2018Anm. 4 zu Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom02. Januar 2018 - 3 Ta 51/17 -).

    In diesen Fällen wird man von einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgehen müssen, weil die Präferenz des Bewerbers - anders als im vorliegenden Fall - eindeutig nicht auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist und der Umstand, nicht zum Beamten ernannt werden zu können, nur die Erfolgsaussichten der Bewerbung, nicht aber die Frage des zulässigen Rechtswegs betrifft (dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011- 4 S 1078/11 -, Rn. 4, juris; ; Tiedemann, jurisPR-ArbR 16/2018 Anm. 4 zu Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02. Januar 2018- 3 Ta 51/17 -).

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