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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08   

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https://dejure.org/2008,16635
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08 (https://dejure.org/2008,16635)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.09.2008 - 5 Sa 49/08 (https://dejure.org/2008,16635)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. September 2008 - 5 Sa 49/08 (https://dejure.org/2008,16635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vertretung eines Vereins - Verbot widerstreitender Interessen - Kündigung durch bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Erzieherin durch Rechtsanwalt als Vertreter des Vereinsvorstands; Wirksame Rechtshandlung auch bei Verstoß gegen das Verbot widerstreitender Interessenvertretung bei Vereinsmandat

  • Judicialis

    BGB § 68; ; BGB § 180; ; BRAO § 43a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung einer Erzieherin durch Rechtsanwalt als Vertreter des Vereinsvorstands - wirksame Rechtshandlung auch bei Verstoß gegen das Verbot widerstreitender Interessenvertretung bei Vereinsmandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Dies folgt aus einer Gesamtanalogie zu §§ 114a Absatz 2, 155 Absatz 5 BRAO (wie BGH 19.03.1993 - V ZR 36/92 - NJW 1993, 1926).

    Dies wird aus einer Gesamtanalogie zu den §§ 114a Absatz 2, 155 Absatz 5 BRAO hergeleitet (BGH 19. März 1993 - V ZR 36/92 - NJW 1993, 1926).

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Dies gilt in Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH jedenfalls dann, wenn beiden Mandanten die Vertretung bekannt ist , und sie diese billigen (BVerfG 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfGE 108, 150 ; BGH 23.10.2003 - IX ZR 270/02 - NJW 2004, 1169).

    Dass dieser Umstand bei der Bewertung, ob ein Fall der Vertretung widerstreitender Interessen gegeben ist, eine Rolle spielen muss, hat zunächst das Bundesverfassungsgericht für eine etwas andere Fallgestaltung entschieden, nämlich für den Fall, dass der Tatbestand des Vertretungsverbots erst durch den Wechsel eines Anwalts von einer Sozietät in eine andere erfüllt worden ist (BVerfG 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfGE 108, 150 = NJW 2003, 2520).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Dies gilt in Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH jedenfalls dann, wenn beiden Mandanten die Vertretung bekannt ist , und sie diese billigen (BVerfG 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfGE 108, 150 ; BGH 23.10.2003 - IX ZR 270/02 - NJW 2004, 1169).

    Dies hat der BGH für einen Fall entschieden, in dem Grundstückskäufer und Grundstücksverkäufer ihre bei Abschluss des Kaufvertrages mitbefassten Anwälte gemeinsam beauftragten, durch weitere Verhandlungen mit Grundpfandgläubigern Hindernisse für die Durchführung des Geschäfts zu überwinden (BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02 - NJW 2004, 1169).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Als erschwerend ist zu werten, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer also eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereiches bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 14).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    In seinem Urteil vom 11. Oktober 2001 (III ZR 182/00 - NJW 2002, 66) hat der BGH erkannt, dass ein Verstoß gegen § 1 Rechtsberatungsgesetz - inzwischen außer Kraft getreten -, also gegen das Verbot der beruflichen rechtsberatenden Tätigkeit durch Personen, die nicht der Anwaltschaft angehören, nicht nur zur Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages führt, sondern auch zur Nichtigkeit einer in diesem Rahmen dem Berater gegenüber erteilten Vollmacht (bestätigt durch BGH 16. September 2003 - XI ZR 74/02 - BGHR RBerG Art. 1 § 1 Geschäftsbesorgungsvertrag 2).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    In seinem Urteil vom 11. Oktober 2001 (III ZR 182/00 - NJW 2002, 66) hat der BGH erkannt, dass ein Verstoß gegen § 1 Rechtsberatungsgesetz - inzwischen außer Kraft getreten -, also gegen das Verbot der beruflichen rechtsberatenden Tätigkeit durch Personen, die nicht der Anwaltschaft angehören, nicht nur zur Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages führt, sondern auch zur Nichtigkeit einer in diesem Rahmen dem Berater gegenüber erteilten Vollmacht (bestätigt durch BGH 16. September 2003 - XI ZR 74/02 - BGHR RBerG Art. 1 § 1 Geschäftsbesorgungsvertrag 2).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Als erschwerend ist zu werten, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer also eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereiches bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 14).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2008 - 5 Sa 49/08
    Der gegen den Arbeitnehmer gerichtete dringende Verdacht eines Eigentums- oder Vermögensdelikts zum Nachteil des Arbeitgebers ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - NJW 2003, 3436).
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