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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21   

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https://dejure.org/2021,49822
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21 (https://dejure.org/2021,49822)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.11.2021 - 5 Sa 181/21 (https://dejure.org/2021,49822)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. November 2021 - 5 Sa 181/21 (https://dejure.org/2021,49822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 Abs 2 S 2 EvKiMAVertrG, § 38 EvKiMAVertrG, § 42 EvKiMAVertrG, § 44 EvKiMAVertrG
    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung - keine Zugehörigkeit zur Dienststellenleitung

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Diakonie; Mitarbeitervertretung; Dienststellenleitung; Mitberatung; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion; Bereichsleiter - Notwendigkeit einer Beteiligung der Mitarbeitervertretung; Keine Zugehörigkeit zur Dienststellenleitung

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Diakonie; Mitarbeitervertretung; Dienststellenleitung; Mitberatung; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion; Bereichsleiter - Notwendigkeit einer Beteiligung der Mitarbeitervertretung; Keine Zugehörigkeit zur Dienststellenleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der betrieblichen Änderungskündigung eines Bereichsleiters einer diakonischen Einrichtung; Anforderungen an Leitung einer Dienststelle bei Bereichsleiter einer diakonischen Einrichtung; Endentscheidungsbefugnis als Merkmal der Dienststellenleitung; Keine ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes dieses Rechtsstreits wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die Sitzungsprotokolle, das angegriffene arbeitsgerichtliche Urteil und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2021 - 2 AZR 357/20 - verwiesen.

    Die vorstehenden Grundsätze gelten mangels einer gegenteiligen Regelung im MVG-EKD auch für eine außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 47, juris = NZA 2021, 1252).

    Dabei handelte es sich aber um ein bloßes Redaktionsversehen, das inhaltlich keine Veränderung herbeiführen sollte und durch Artikel 7 des Kirchengesetzes vom 13.11.2019 (ABl. EKD S. 322, 328) wieder korrigiert wurde (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 48, juris = NZA 2021, 1252).

    Auszugehen ist von der dem Kläger zuletzt vertraglich übertragenen Tätigkeit und ihrer tatsächlichen Durchführung (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 49, juris = NZA 2021, 1252).

    Ein vorfristiger Eintritt der Billigungsfiktion dadurch, dass in der Äußerung der Mitarbeitervertretung möglicherweise konkludent die Erklärung lag, sie werde auch künftig innerhalb des Laufs der Frist die Zustimmung nicht verweigern oder eine Erörterung beantragen, kommt nicht in Betracht (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 50, juris = NZA 2021, 1252).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2017 - 2 Sa 249/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des angebotenen anderen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21
    Nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 30.05.2017 - 2 Sa 249/16 - sei mittlerweile gerichtsbekannt, dass der Arbeitsplatz des Klägers schon seit langem weggefallen sei.

    Des Weiteren wird auf die vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Parteien Bezug genommen, insbesondere die Urteile des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16.04.2015 - 5 Sa 165/14 - juris = LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 sowie vom 30. Mai 2017 - 2 Sa 249/16 - juris.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2015 - 5 Sa 165/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21
    Des Weiteren wird auf die vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Parteien Bezug genommen, insbesondere die Urteile des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16.04.2015 - 5 Sa 165/14 - juris = LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 sowie vom 30. Mai 2017 - 2 Sa 249/16 - juris.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 259/21

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Sonderkündigungsschutz nach

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die Sitzungsprotokolle, das angegriffene arbeitsgerichtliche Urteil sowie auf die Entscheidungen in dem unmittelbar vorangegangenen Kündigungsschutzprozess (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Juni 2020 - 5 Sa 53/20 - juris = LAGE § 611 BGB 2002 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 13; BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - juris = NZA 2021, 1252; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2021 - 5 Sa 181/21 - juris) verwiesen.
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