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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2020,8381)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2020,8381)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. März 2020 - 5 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2020,8381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Zustimmungsverweigerung; sexuelle Belästigung; Porno; Kündigungserklärungsfrist; WhatsApp; Zustimmungsersetzung - Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller Belästigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 15 Abs. 1
    Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entbehrlichkeit einer Abmahnung im Rahmen einer Kündigung des belästigenden Arbeitnehmers bei unerwünschter Zusendung pornografischer Videos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung von Kollegin rechtfertigt außerordentliche Kündigung von Betriebsrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Versendung von Pornovideos rechtfertigen außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pornovideos rechtfertigen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, hängt von den jeweiligen Umständen ab, u. a. von Umfang und Intensität der sexuellen Belästigung (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15 = NZA 2015, 294; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16, juris = NJW 2012, 407; LAG Köln, Urteil vom 02. März 2018 - 6 Sa 952/17 - Rn. 54, juris = BGleiG E.II.2.8 AGG § 3 Abs. 4 Nr. 12).

    Inhalt dieses Selbstbestimmungsrechts ist es, selbst darüber zu entscheiden, ob man unter den gegebenen Umständen von einem anderen in ein sexualbezogenes Geschehen einbezogen werden will (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, juris = NJW 2017, 3018; Köhler/Koops, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Einmal grapschen erlaubt? BB 2015, 2808 f.).

    Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger Ausdruck von sexuell bestimmter Lust (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 19, juris = NJW 2017, 3018; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 2019 - 5 Sa 339/18 - Rn. 45, juris = PflR 2019, 767; Köhler/Koops, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Einmal grapschen erlaubt? BB 2015, 2809).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19, juris = NJW 2012, 407).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).

    Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 445).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, juris = NZA 2019, 445).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris = NZA 2019, 445).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, hängt von den jeweiligen Umständen ab, u. a. von Umfang und Intensität der sexuellen Belästigung (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15 = NZA 2015, 294; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16, juris = NJW 2012, 407; LAG Köln, Urteil vom 02. März 2018 - 6 Sa 952/17 - Rn. 54, juris = BGleiG E.II.2.8 AGG § 3 Abs. 4 Nr. 12).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19, juris = NJW 2012, 407).

    Wie der Belästiger sein eigenes Verhalten eingeschätzt und empfunden hat oder verstanden wissen wollte, ist demnach unerheblich (BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24, juris = NJW 2012, 407).

  • LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 952/17

    Zulässigkeit der außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, hängt von den jeweiligen Umständen ab, u. a. von Umfang und Intensität der sexuellen Belästigung (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15 = NZA 2015, 294; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16, juris = NJW 2012, 407; LAG Köln, Urteil vom 02. März 2018 - 6 Sa 952/17 - Rn. 54, juris = BGleiG E.II.2.8 AGG § 3 Abs. 4 Nr. 12).

    Erst wenn der Machtausübende nicht mehr vor Ort ist und keine Macht mehr ausübt, ist für viele Opfer der Zeitpunkt gekommen, Angst und Schuldgefühle zu überwinden und sich zu offenbaren (LAG Köln, Urteil vom 02. März 2018 - 6 Sa 952/17 - Rn. 53, juris = BGleiG E.II.2.8 AGG § 3 Abs. 4 Nr. 12).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Rechtsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27.06.2019 - 2 ABR 2/19 - die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Der zeitliche Abstand von drei Wochen zwischen der Mitteilung der Vorwürfe gegenüber der kündigungsberechtigten Prokuristin und der Entbindung von der Vertraulichkeit durch die betroffene Arbeitnehmerin ist bei einer mit dem Vorfall zusammenhängenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die psychologische Hilfe erforderlich sein ließ, noch nicht zu beanstanden (BAG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 34, juris = NJW 2020, 419).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18

    Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger Ausdruck von sexuell bestimmter Lust (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 19, juris = NJW 2017, 3018; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 2019 - 5 Sa 339/18 - Rn. 45, juris = PflR 2019, 767; Köhler/Koops, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Einmal grapschen erlaubt? BB 2015, 2809).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18 - die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und den Antrag der Arbeitgeberin zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, hängt von den jeweiligen Umständen ab, u. a. von Umfang und Intensität der sexuellen Belästigung (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, juris = NJW 2017, 3018; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15 = NZA 2015, 294; BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16, juris = NJW 2012, 407; LAG Köln, Urteil vom 02. März 2018 - 6 Sa 952/17 - Rn. 54, juris = BGleiG E.II.2.8 AGG § 3 Abs. 4 Nr. 12).
  • VG Schleswig, 15.04.2021 - 12 B 8/21

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die Übersendung eines derartigen Videos stellt eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19 - juris Rn. 83).
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