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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22   

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https://dejure.org/2023,1595
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22 (https://dejure.org/2023,1595)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.01.2023 - 5 Ta 37/22 (https://dejure.org/2023,1595)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 5 Ta 37/22 (https://dejure.org/2023,1595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 115 Abs 1 S 3 Nr 5 ZPO, § 120a ZPO, § 82 SGB 12
    PKH-Nachprüfung - Fahrtkosten - Neudarlehen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 113 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Berücksichtigungen der finanziellen Belastung durch Anschaffung und Betrieb eines Pkw bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungen der finanziellen Belastung durch Anschaffung und Betrieb eines Pkw bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 WF 199/15

    Abänderung des Verfahrenskostenhilfebewilligung: Nachträglicher Vermögenszuwachs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22
    Die Stundung endet, sobald die Partei zahlungsfähig geworden ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2015 - 13 WF 199/15 - Rn. 11, juris = MDR 2015, 1204).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09

    Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22
    Vielmehr dient sie dazu, die reinen Betriebskosten eines angemessenen Fahrzeugs einschließlich der Steuern annähernd auszugleichen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 Ta 7/09 - Rn. 22, juris).
  • LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18

    Berücksichtigung von in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den PKH-Antrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22
    Ausnahmsweise sind solche Verbindlichkeiten jedoch berücksichtigungsfähig bei sogenannten lebenswichtigen oder lebensnotwendigen Schulden, wozu auch Verbindlichkeiten zählen, die aufgrund einer sittlichen Verpflichtung oder zumindest auch aufgrund beruflicher Notwendigkeit entstanden sind (LAG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 5 Ta 263/18 - Rn. 10, juris; Zöller/Schulzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115, Rn. 44).
  • OLG Hamm, 23.01.2024 - 6 WF 182/23
    Neben der Pauschale können daher weitere Fahrzeugkosten wie etwa die Beträge zu einer Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.01.2023, 5 Ta 37/22, Juris Rn. 14).
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