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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17 (https://dejure.org/2018,10390)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.03.2018 - 5 Sa 25/17 (https://dejure.org/2018,10390)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. März 2018 - 5 Sa 25/17 (https://dejure.org/2018,10390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 S 1 AGG, § 22 AGG
    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Lebensalter - Urlaubsabgeltung - mehrere Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber - Vertragsauslegung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung; Behinderung; Alter; Urlaubsabgeltung; Vertragsauslegung; Mehrere Arbeitsverhältnisse; Mehrere Beschäftigungsverhältnisse; Gleicher Arbeitgeber; derselbe Arbeitgeber; Teilzeit; Geringfügige Beschäftigung; Ruhendes Arbeitsverhältnis; Ruhender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 22, juris = NZA 2017, 43).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 24 ff., juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24, juris = NZA 2017, 43; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28, juris = AP Nr. 22 zu § 15 AGG).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 22, juris = NZA 2017, 43).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 24 ff., juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24, juris = NZA 2017, 43; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28, juris = AP Nr. 22 zu § 15 AGG).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 26, juris = NZA 2017, 908; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31, juris = ZTR 2017, 314).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 26, juris = NZA 2017, 908; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31, juris = ZTR 2017, 314).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Zwar ist es grundsätzlich möglich, auch bei demselben Arbeitgeber mehrere Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse, beispielsweise über verschiedene Teilzeittätigkeiten, zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 54/00 R - Rn. 23, juris = NZS 2002, 326 zum Anspruch auf Teilarbeitslosengeld).
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 22, juris = NZA 2017, 43).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 24 ff., juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24, juris = NZA 2017, 43; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28, juris = AP Nr. 22 zu § 15 AGG).
  • LAG Sachsen, 09.05.2014 - 3 Sa 695/13
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Es ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (BAG, Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 27, juris = NJW 2011, 2458; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 23, juris = NZA 2010, 280; LAG Sachsen, Urteil vom 09. Mai 2014 - 3 Sa 695/13 - Rn. 67, juris).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Die Feststellung der Vergleichbarkeit der Situation erfordert, dass es außer der anderen Ausprägung des Diskriminierungsmerkmals keine wesentlichen Unterschiede zwischen der benachteiligten und der Vergleichsperson gibt (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 48 = NZA 2014, 372).
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
    Es ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (BAG, Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 27, juris = NJW 2011, 2458; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 23, juris = NZA 2010, 280; LAG Sachsen, Urteil vom 09. Mai 2014 - 3 Sa 695/13 - Rn. 67, juris).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

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