Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2017 - 2 Sa 30/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51589
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2017 - 2 Sa 30/17 (https://dejure.org/2017,51589)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.11.2017 - 2 Sa 30/17 (https://dejure.org/2017,51589)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. November 2017 - 2 Sa 30/17 (https://dejure.org/2017,51589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Geltendmachung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit Eingruppierungsbegehren und Forderung "weiterer zukünftiger Zahlung"; Zahlungsklage eines DRK-Krankenhausmitarbeiters bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitgeberin zum Verfall der Forderungen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitige Geltendmachung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit Eingruppierungsbegehren und Forderung "weiterer zukünftiger Zahlung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2017 - 2 Sa 30/17
    Entsprechend dem Zweck tariflicher Ausschlussfristen, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen, ist für eine wirksame Geltendmachung grundsätzlich erforderlich, dass der Gläubiger seinen Anspruch nach Grund und Höhe so genau wie möglich bezeichnet (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2017 - 2 Sa 30/17
    Für den Schuldner kann kein Zweifel besteht, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne weiteres davon ausgehen, dass er seine Obliegenheit zur Geltendmachung genüge getan hat (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2013 - 5 Sa 229/12

    Klage auf Entgelterhöhung nach dem DRK-Reformtarifvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2017 - 2 Sa 30/17
    Nach Durchführung der Güteverhandlung im November 2013 ist der Rechtsstreit dann noch vor der Kammerverhandlung nach übereinstimmenden Anträgen beider Parteien mit gerichtlicher Verfügung vom 13. Mai 2014 zum Ruhen gebracht worden bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen die Beklagte (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 595/13 - unveröffentlicht; vorausgehend LAG Mecklenburg-Vorpommern 16. April 2013 - 5 Sa 229/12 - und ArbG Schwerin 2. August 2012 - 6 Ca 2576/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht