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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2017 - 3 Sa 158/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56234
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2017 - 3 Sa 158/17 (https://dejure.org/2017,56234)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.12.2017 - 3 Sa 158/17 (https://dejure.org/2017,56234)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 158/17 (https://dejure.org/2017,56234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Änderungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung mit einer Änderungskündigung; Unbegründete Vergütungsklage eines Sparkassenangestellten bei unzureichenden Darlegungen zur Widerrechtlichkeit der Drohung und zur Kausalität der Drohung für die abgegebene ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 124; BGB § 242
    Anfechtung; Drohung; Änderungskündigung; korrigierende Rückgruppierung; Arbeitsrecht - Anfechtung eines Änderungsvertrages mit dem Inhalt der Vereinbarung einer niedrigeren tariflichen Eingruppierung

  • rechtsportal.de

    Anfechtung eines Änderungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung mit einer Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrechtlichkeit einer Kündigungsandrohung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2017 - 3 Sa 158/17
    Wenn der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist, ist von einer Inadäquanz von Mittel und Zweck auszugehen (BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - juris, Rn 48).

    Dabei sind die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Abgabe der angefochtenen Willenserklärung maßgeblich (BAG v. 28.11.2007, a.a.O., Rn 59).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die auf eine freie Willensentschließung des Anfechtenden schließen lassen (BAG v. 28.11.2007, a.a.O., Rn 59; LAG RP v. 24.01.2017, a.a.O., Rn 81).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2017 - 3 Sa 158/17
    Denn nach der Rechtsprechung kann die Ursächlichkeit der Drohung nicht schon dann bejaht werden, wenn die widerrechtliche Drohung die nicht wegzudenkende Ursache für die angefochtene Willenserklärung ist (LAG RP v. 14.01.2017 - 8 Sa 353/16 - juris, Rn 80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18

    Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung

    Diese Ansicht hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der von der Berufung angeführten Entscheidung vom 06.12.2017 (3 Sa 158/17) nicht vertreten.

    Es hat die Frage nach einem anderen Prüfungsmaßstab vielmehr ausdrücklich offen gelassen und die Grundsätze zur Drohung mit einer Beendigungskündigung auf den dort entschiedenen Fall angewendet (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 06.12.2017 - 3 Sa 158/17 - Rn. 25 ff, 35).

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