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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22   

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https://dejure.org/2023,6992
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22 (https://dejure.org/2023,6992)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 5 Sa 61/22 (https://dejure.org/2023,6992)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 5 Sa 61/22 (https://dejure.org/2023,6992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 106 GewO, § 315 BGB
    Weisungsrecht - Lehrer - Referendarbetreuung - Anrechnungsstunde

  • IWW

    § 106 GewO, § ... 106 Satz 1 GewO, § 62 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Nr. 7 PersVG M-V, § 106 Satz 1GewO, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 44 Nr. 2 TV-L, § 1 Abs. 2 Satz 3 LehrArbzLVO M-V, § 1 Abs. 4 LehrArbzLVO M-V, § 5 Abs. 2 LehrArbzLVO M-V, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersVG MV § 62 Abs. 1 ; TV-L § 44 Nr. 2
    Direktionsrecht aus § 106 Satz 1 GewO ; Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Rechtmäßige Übertragung einer Mentorentätigkeit auf eine Lehrkraft

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Direktionsrecht aus § 106 Satz 1 GewO; Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Rechtmäßige Übertragung einer Mentorentätigkeit auf eine Lehrkraft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22
    Diese Verweisung ist umfassend und bezieht nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Verwaltungsvorschriften und Erlasse mit ein (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 29, juris = ZTR 2017, 23).

    Im Übrigen kann die Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen, der Pausenaufsicht usw. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 48, juris = ZTR 2017, 23; BAG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, juris = ZTR 2008, 558).

  • ArbG Bonn, 10.02.2022 - 1 Ca 1198/21
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22
    Die Berufungen der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 02.03.2022 und das Schlussurteil vom 22.06.2022 -1 Ca 1198/21- werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    in Abänderung des am 02.03.2022 verkündeten und am 28.03.2022 zugestellten Teilurteils und des am 22.06.2022 verkündeten und am 28.06.2022 zugestellten Schlussurteils des Arbeitsgerichts Schwerin, Az. 1 Ca 1198/21,.

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 343/20 - Rn. 68, juris = ZTR 2021, 627; BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39, juris = NZA-RR 2018, 568).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22
    Im Übrigen kann die Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen, der Pausenaufsicht usw. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 48, juris = ZTR 2017, 23; BAG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, juris = ZTR 2008, 558).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 343/20 - Rn. 68, juris = ZTR 2021, 627; BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39, juris = NZA-RR 2018, 568).
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