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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,56931)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.10.2021 - 4 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,56931)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 4 Sa 366/20 (https://dejure.org/2021,56931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, § 6 Abs 5 ArbZG, § 2 Abs 3 ArbZG, § 2 Abs 5 ArbZG, Art 12 EGRL 88/2003
    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Tarifauslegung - Metallindustrie

  • IWW

    § 6 Abs. 5 ArbZG, § ... 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 2 Abs. 5 ArbZG, Richtlinie 2003/88/EG, Art. 8 bis 12 der Richtlinie 2003/88/EG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 6 Abs. 1 ArbZG, § 5 Ziff. 2 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtarbeitszuschlag; Zuschlagshöhe; Differenzierung; Nachtarbeit; Nachtschichtarbeit; Tarifauslegung; Metallindustrie

  • rechtsportal.de

    Nachtarbeitszuschlag; Zuschlagshöhe; Differenzierung; Nachtarbeit; Nachtschichtarbeit; Tarifauslegung; Metallindustrie

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Zuschlags von 15 % für Nachtarbeit; Zulässige Unterschiede zwischen tariflich und im Einzelfall gerichtlichen festgelegten Höhen an Nachtarbeitszuschlägen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Angemessen ist ein nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährender Zuschlag für Nachtarbeit regelmäßig, wenn er eine Höhe von 25 % erreicht, sei es als Zuschlag zum Bruttostundenlohn oder in Form einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30, juris = NZA 2021, 44; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 935; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 43, juris = NZA 2018, 1145).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag von 30 % auf den Bruttostundenlohn (bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage) als angemessen anzusehen (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32, juris = NZA 2021, 44; BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 50, juris = NJW 2017, 3675).

    Vorgaben zur Höhe eines Zuschlags für Nachtarbeit finden sich jedoch weder in Art. 12 Buchst. a noch in den weiteren Regelungen in Art. 8 bis 12 der Richtlinie 2003/88/EG (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 52 f., juris = NZA 2021, 44).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Letzteres ist aber nur der Fall, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 935; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 14, juris = ZTR 2013, 318).

    Wird der gesetzliche Anspruch des Nachtarbeitnehmers aus § 6 Abs. 5 ArbZG auf einen Ausgleich für Nachtarbeit dagegen (partiell) ausgeschlossen, ohne dass tariflich selbst ein Ausgleich für geleistete Nachtarbeit bestimmt wird, so verstößt dies gegen § 6 Abs. 5 ArbZG (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 318).

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Ein geringerer als der regelmäßige Zuschlag von 25 % auf das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ausreichend sein, wenn die Belastung durch die geleistete Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil z. B. in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 44, juris = NJW 2017, 3675).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag von 30 % auf den Bruttostundenlohn (bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage) als angemessen anzusehen (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32, juris = NZA 2021, 44; BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 50, juris = NJW 2017, 3675).

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Angemessen ist ein nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährender Zuschlag für Nachtarbeit regelmäßig, wenn er eine Höhe von 25 % erreicht, sei es als Zuschlag zum Bruttostundenlohn oder in Form einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30, juris = NZA 2021, 44; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 935; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 43, juris = NZA 2018, 1145).

    Letzteres ist aber nur der Fall, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 935; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 14, juris = ZTR 2013, 318).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Angemessen ist ein nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährender Zuschlag für Nachtarbeit regelmäßig, wenn er eine Höhe von 25 % erreicht, sei es als Zuschlag zum Bruttostundenlohn oder in Form einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen (BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30, juris = NZA 2021, 44; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 935; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 43, juris = NZA 2018, 1145).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2021 - 5 Sa 21/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2021 - 4 Sa 366/20
    Ergänzend macht sich das Berufungsgericht die in einem uneingeschränkt vergleichbaren Parallelverfahren ergangene Entscheidung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19.10.2021 - 5 Sa 21/21 -- zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zu Eigen und verzichtet auf weitere Ausführungen.
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