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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20   

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https://dejure.org/2020,44606
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20 (https://dejure.org/2020,44606)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.12.2020 - 5 Sa 143/20 (https://dejure.org/2020,44606)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 5 Sa 143/20 (https://dejure.org/2020,44606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • IWW

    § 288 Abs. 5 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, §§ 133, 157 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 151 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslegung eines Altvertrages als Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung bei Gewährung von Lohnerhöhungen entsprechend der Tarifentwicklung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18 - Rn. 15, juris = NJW 2020, 1900; BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 16, juris = NJW 2019, 2563).

    Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 16, juris = NZA 2019, 989).

    (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 17, juris = NZA 2019, 989).

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Eine Bezugnahmeklausel auf die einschlägigen, jeweils gültigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag war nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts typischerweise als Gleichstellungsabrede zu verstehen (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 28, juris = NZA 2016, 557).

    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet, kann eine betriebliche Übung dann entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, dass er die Erhöhungen - auch ohne das Bestehen einer tarifvertraglichen Verpflichtung - künftig, d. h. auf Dauer übernehmen will (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21, juris = ZTR 2016, 267).

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht unabhängig von der aktuellen Situation des Unternehmens entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17, juris = NZA 2019, 106; BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2016, 267).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 34 = NZA 2017, 931; BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13, juris = NZA 2015, 1207).

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 37 = NZA 2017, 931).

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge deshalb nur noch statisch anzuwenden (BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 05. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 22, juris = NZA-RR 2013, 285).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet jedoch die oben dargestellten Auslegungsregeln aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden sind (BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 1264).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Der Arbeitgeber habe erkennbar nicht den Willen, die Arbeitnehmer auch dann dauerhaft an der Tarifentwicklung teilhaben zu lassen, wenn er selbst, z. B. nach einem Verbandsaustritt, nicht mehr an den Tarifvertrag gebunden sei (BAG, Urteil vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - Rn. 29 f., juris = NZA 2002, 634).

    Eine andere Auslegung im Sinne einer uneingeschränkten Bezugnahme, die von der Tarifbindung des Arbeitgebers unabhängig sei, komme nur dann in Betracht, wenn das in der Vereinbarung seinen Ausdruck gefunden habe oder sonstige Umstände dafür sprächen (BAG, Urteil vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - Rn. 25, juris = NZA 2002, 634).

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht unabhängig von der aktuellen Situation des Unternehmens entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17, juris = NZA 2019, 106; BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2016, 267).
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 189/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18 - Rn. 15, juris = NJW 2020, 1900; BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 16, juris = NJW 2019, 2563).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge deshalb nur noch statisch anzuwenden (BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 05. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 22, juris = NZA-RR 2013, 285).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Ein Arbeitnehmer müsse, ausgehend vom Maßstab des objektiven Empfängerhorizonts, davon ausgehen, dass mit einer vom Arbeitgeber in den Vertrag aufgenommenen Bezugnahmeklausel eine Gleichstellung gewollt sei, mehr jedoch nicht (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - Rn. 19, juris = NZA 2014, 900).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 34 = NZA 2017, 931; BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13, juris = NZA 2015, 1207).
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Dies ist gerade der Sinn des erst gar nicht erfolgten Beitritts zu einem Arbeitgeberverband bzw. eines Austritts aus einem solchen (vgl. BAG 24. Februar 2016, 4 AZR 990/13, Rn. 21 mwN.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2020, 5 Sa 143/20, Rn. 51 ff).
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