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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20 (https://dejure.org/2021,7052)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.03.2021 - 5 Sa 226/20 (https://dejure.org/2021,7052)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. März 2021 - 5 Sa 226/20 (https://dejure.org/2021,7052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozessbeschäftigung und die spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfüllung einer Weiterbeschäftigungspflicht

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zu den Rechtswirkungen einer Prozessbeschäftigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Ob einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist ein derartiger Vertrag zugrunde liegt, ist durch Auslegung der ausdrücklichen oder konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20, juris = NZA 2020, 1169).

    Der Arbeitgeber ist nur zu einer tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers, nicht aber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit diesem verpflichtet (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, juris = NZA 2020, 1169).

    Auch begründet die vorläufige Weiterbeschäftigung kein "faktisches bzw. fehlerhaftes Arbeitsverhältnis" (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 27 ff., juris = NZA 2020, 1169).

    Hat er die Arbeit aufgenommen, kann er sie auch wieder einstellen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 50, juris = NZA 2020, 1169).

    Die Rückabwicklung einer zu Unrecht erfolgten Weiterbeschäftigung richtet sich nach Bereicherungsrecht (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 51, juris = NZA 2020, 1169).

    Die bloße Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf durch Aufnahme der Beschäftigung begründet kein Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, juris = NZA 2020, 1169).

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 28/17

    Örtliche Theaterbetriebszulage - Einführung TVöD-VKA

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Willenserklärung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 31/19 - Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19 - Rn. 96, juris = MDR 2020, 845).

    Maßgeblich ist, wie sich das Verhalten aus der Sicht des Erklärungsempfängers bei verständiger Betrachtung darstellt (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. August 2019 - 5 Sa 85/19 - Rn. 31, juris).

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Willenserklärung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 31/19 - Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19 - Rn. 96, juris = MDR 2020, 845).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Maßgeblich ist, wie sich das Verhalten aus der Sicht des Erklärungsempfängers bei verständiger Betrachtung darstellt (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. August 2019 - 5 Sa 85/19 - Rn. 31, juris).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14, juris = NZA 2020, 1131).
  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Setzen die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis dadurch fort, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Betrieb nicht einstellt und der Arbeitgeber die Vergütung fortzahlt, ohne dass der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist, ist davon auszugehen, dass sie das gekündigte oder durch Fristablauf beendete Arbeitsverhältnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Bestandsschutzrechtsstreit fortsetzen wollen (BAG, Urteil vom 08. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 39, juris = ZAT 2015, 27).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Gibt ein Arbeitsgericht der Weiterbeschäftigungsklage eines Arbeitnehmers statt, tituliert es lediglich einen bestehenden Anspruch (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 19, juris = ZTR 2015, 50).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 31/19

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Willenserklärung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 31/19 - Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19 - Rn. 96, juris = MDR 2020, 845).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Denn der Arbeitnehmer ist auf Grund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet und der Arbeitgeber muss vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils den Arbeitnehmer in der Regel nicht weiterbeschäftigen (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - Rn. 34, juris = NJW 2004, 3586).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
    Die Arbeitsvertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses ausdrücklich oder konkludent vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage oder befristet bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens fortgesetzt wird (BAG, Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - Rn. 26, juris = NZA 1991, 769).
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 738/11

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand

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