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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21   

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https://dejure.org/2021,54289
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21 (https://dejure.org/2021,54289)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.11.2021 - 2 Sa 66/21 (https://dejure.org/2021,54289)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. November 2021 - 2 Sa 66/21 (https://dejure.org/2021,54289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, § 6 Abs 5 ArbZG
    Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit - medizinisches Personal - Tarifvertragsauslegung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte Sana § 25 Abs. 5; ArbZG § 6 Abs. 5
    Tariflicher Zusatzurlaub; Belastungsausgleich; Nachtarbeit; Bereitschaftsdienst; Nachtzeit - Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit

  • rechtsportal.de

    TV-Ärzte Sana § 25 Abs. 5; ArbZG § 6 Abs. 5
    Tariflicher Zusatzurlaub; Belastungsausgleich; Nachtarbeit; Bereitschaftsdienst; Nachtzeit - Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bereitschaftsdienst als Nachtarbeit im Sinne der TV-Ärzte Sana; Anfall von Nachtarbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr; Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei Ausgleich für Nachtarbeit; Rechtmäßigkeit unterschiedlich hoher Entgelte für Zeitzuschläge und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 05.02.2020 - 11 Sa 356/19
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21
    Zur Begründung hat sich das Arbeitsgericht der Rechtsprechung des LAG Köln zum Urteil vom 05.02.2020 mit dem Az. 11 Sa 356/19 angeschlossen und ausgeführt, nächtliche Bereitschaftsstunden seien als Nachtarbeitsstunden im Sinne von § 25 Abs. 5 TV-Ärzte Sana anzusehen.

    Die hier zur Entscheidung berufene Kammer schließt sich der Begründung des Arbeitsgerichts und ebenfalls der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, wie sie im Urteil vom 05.02.2020 zum Az. 11 Sa 356/19 niedergelegt ist, an.

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19, juris).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19, juris).

  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21
    Vorliegend haben die Tarifvertragsparteien trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung zu ähnlichen tariflichen Regelungen (BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 579/09 - BAG, Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 208/10 -) Bereitschaftsdienst durch die Änderungstarifverträge Nr. 5 und 6 nicht aus der Belastungsausgleichsregelung des § 25 Abs. 5 TV-Ärzte Sana herausgenommen.
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 208/10

    Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte HELIOS

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21
    Vorliegend haben die Tarifvertragsparteien trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung zu ähnlichen tariflichen Regelungen (BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 579/09 - BAG, Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 208/10 -) Bereitschaftsdienst durch die Änderungstarifverträge Nr. 5 und 6 nicht aus der Belastungsausgleichsregelung des § 25 Abs. 5 TV-Ärzte Sana herausgenommen.
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 66/21
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19, juris).
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