Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 103 Abs 1 BetrVG, § 103 Abs 2 S 1 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 S 1 KSchG
Zustimmungsersetzungsverfahren - Verdachtskündigung - Entsorgung dienstlicher Unterlagen - Darlegungslast - IWW
§ 626 Abs. 2 BGB, § ... 103 BetrVG, § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 203 StGB, § 87 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, § 23 BetrVG, § 102 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Entsorgung dienstlicher Unterlagen in einer privaten Altpapiertonne; Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei unzureichender Würdigung entlastender Umstände
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Entsorgung dienstlicher Unterlagen in einer privaten Altpapiertonne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verdachtskündigung wegen Entsorgung von dienstlichen Unterlagen in der Altpapiertonne
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Verdachtskündigung von Betriebsräten geht oft fehl
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 16.11.2017 - 2 BV 14/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
§ 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn im Zeitpunkt der Kündigung starke Verdachtsmomente vorliegen, die sich auf objektive Tatsachen gründen, wenn diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 1999, 2 AZR 743/98 Rn. 14). - BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
Dabei sind an die Darlegung und die Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr besteht, dass "ein Unschuldiger" betroffen ist (BAG, Urteil vom 29. Juli 2007, 2 AZR 724/06 Rn. 30). - BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
Nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung des Arbeitnehmers, sondern auch der schwerwiegende Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 26. März 1992, 2 AZR 519/91 Rn. 32). - BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
Sofern eine Handlung gleichzeitig Amtspflichten als auch arbeitsvertragliche Pflichten verletzt oder aber die Vertragsverletzung nur deshalb eingetreten ist, weil der Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied tätig geworden ist, kann ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd § 626 Abs. 1 BGB zwar vorliegen, mit Rücksicht auf die besondere Konfliktsituation, in der sich das Betriebsratsmitglied befindet, ist die außerordentliche Kündigung aber nur gerechtfertigt, wenn unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabes das pflichtwidrige Verhalten auch als schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu werten ist (BAG, Beschluss vom 23.10.2008, 2 ABR 59/07, Rn. 19). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 TaBV 1/18
Hierauf kommt es entscheidungserheblich jedoch nicht an, da nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, Rn. 16) auch in diesem Bereich keine absoluten Kündigungsgründe bestehen.