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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2023 - 3 Sa 56/22   

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https://dejure.org/2023,7147
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2023 - 3 Sa 56/22 (https://dejure.org/2023,7147)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.01.2023 - 3 Sa 56/22 (https://dejure.org/2023,7147)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 3 Sa 56/22 (https://dejure.org/2023,7147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 297 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB
    Zweifelhafte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers trotz fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § ... 615 BGB, §§ 293 ff BGB, § 615 S. 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 297 BGB, § 295 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 106 GewO, § 611, 611a BGB, Art. 1, 2 GG, § 92 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers trotz fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit bei unterbliebener Krankschreibung; Darlegungs- und Beweislast für fehlendes Leistungsvermögen i.S.d. § 297 BGB ; Offenes Beweisergebnis und Beweislast

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit bei unterbliebener Krankschreibung; Darlegungs- und Beweislast für fehlendes Leistungsvermögen i.S.d. § 297 BGB; Offenes Beweisergebnis und Beweislast

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2023 - 3 Sa 56/22
    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht zutreffend davon aus, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass der Arbeitnehmer seine geschuldeten Vertragspflichten anstatt voll nur teilweise erbringen kann (BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - ; juris Rn 24).

    In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO grundsätzlich gehalten, im Rahmen der Fähigkeit zur Erbringung der vollen Arbeitsleistung jedenfalls Leistungseinschränkungen in einem geringen Umfang zu berücksichtigen (BAG vom 09.04.2014 a. a. O.).

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2023 - 3 Sa 56/22
    Trägt der Arbeitnehmer dagegen nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt die Behauptung des Arbeitsgebers, der Arbeitnehmer sei während des Verzugszeitraums leistungsunfähig gewesen, als zugestanden (vgl. insg. zutreffend BAG vom 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - ; juris Rn 25).
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