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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14   

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https://dejure.org/2015,25218
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14 (https://dejure.org/2015,25218)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.02.2015 - 3 Sa 110/14 (https://dejure.org/2015,25218)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 110/14 (https://dejure.org/2015,25218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeitvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzschutz von Wertguthaben; Ausschluss der sozialrechtlichen Durchgriffshaftung gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht gesicherter Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 164, 278 BGB regelmäßig gegen den Vertretenden und nicht gegen den Vertreter (BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).

    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

    Ob diese Bestimmung nur auf den spezialgesetzlichen Vorrang der Regelungen des § 8a AltTZG im Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber hinweist oder auch die Durchgriffshaftung des organschaftlichen Vertreters nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausschließt, ist umstritten (unentschieden BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 44/09 -, juris Rn. 54).

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Zwar ist anerkannt, dass auch dritte Personen, die nicht unmittelbar an einem Vertrag beteiligt sind, in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen werden können (BGH vom 02.07.1996 - X ZR 104/94 - juris Rn. 11).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Nach § 311 Abs. 3 BGB entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 -).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Damit soll verhindert werden, dass der Schädiger aus der für ihn zufälligen Verlagerung des Schadens auf einen nicht anspruchsberechtigten Dritten Vorteile zieht (BAG vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 -, juris Rn. 15).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
    Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist.
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 350/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 110/14 - wird zurückgewiesen.
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