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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19   

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https://dejure.org/2019,30337
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19 (https://dejure.org/2019,30337)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19 (https://dejure.org/2019,30337)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. September 2019 - 5 SaGa 6/19 (https://dejure.org/2019,30337)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 BUrlG, § 7 BUrlG
    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • IWW

    § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 935 ZPO, § 62 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 7 BUrlG, § 1 BUrlG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG, § 99 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 7, § 55 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis - einstweilige Verfügung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Urlaubsgewährung während des Kündigungsschutzprozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache in Abhängigkeit der voraussichtlichen Erfolgsaussichten der Klage

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung; Urlaubsgewährung; Freistellung; gekündigtes Arbeitsverhältnis; Kündigungsschutzklage; negative Feststellungsklage; Erledigung der Hauptsache - Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsgewährung für einen Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaub per einstweiliger Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Mit ihr verbunden ist zugleich die Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder zumindest die vorbehaltlose Zahlungszusage (BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68, juris = NZA 2016, 1144; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18 und 21-23, juris = NZA 2015, 998).

    Der Urlaubsanspruch kann nur erfüllt werden, wenn im fraglichen Zeitraum eine Arbeitspflicht besteht (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 998).

  • BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91a, Rn. 24).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91a, Rn. 24).
  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Im Fall einer negativen Feststellungsklage besteht regelmäßig nur dann ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Entscheidung, wenn sich die Gegenpartei eines Anspruchs gegenüber der klagenden Partei berühmt (BAG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82 - Rn. 28, juris = NJW 1985, 220; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - VII ZR 154/18 - Rn. 30, juris).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 AZR 361/82

    Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Im Fall einer negativen Feststellungsklage besteht regelmäßig nur dann ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Entscheidung, wenn sich die Gegenpartei eines Anspruchs gegenüber der klagenden Partei berühmt (BAG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82 - Rn. 28, juris = NJW 1985, 220; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - VII ZR 154/18 - Rn. 30, juris).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1613/04

    Besetzung der Berufungskammer bei Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO in der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Das Alleinentscheidungsrecht des Vorsitzenden ergibt sich aus § 64 Abs. 7, § 55 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG, da die Parteien den Rechtsstreit außerhalb der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt haben (LAG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 4 Sa 1613/04 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Mit ihr verbunden ist zugleich die Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder zumindest die vorbehaltlose Zahlungszusage (BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68, juris = NZA 2016, 1144; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18 und 21-23, juris = NZA 2015, 998).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19
    Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG, § 99 Abs. 1 ZPO kein Rechtsmittel gegeben (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 78, Rn. 48; vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2003 - I ZB 40/02 - Rn. 15, juris = NJW-RR 2003, 1075).
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