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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18   

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https://dejure.org/2019,51295
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18 (https://dejure.org/2019,51295)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.08.2019 - 2 Sa 217/18 (https://dejure.org/2019,51295)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. August 2019 - 2 Sa 217/18 (https://dejure.org/2019,51295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 167 Absatz 2 SGB IX, § ... 84 Absatz 2 SGB IX, § 1 KSchG, § 168 ff SGB IX, § 1 Absatz 2 KSchG, §§ 1, 23 KSchG, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 168 SGB IX, § 242 BGB, §§ 168 ff SGB IX, § 4 Satz 1 KSchG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz als behinderter Mensch

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz als behinderter Mensch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 168 ; KSchG § 1 ; BGB § 242
    Krankheit; Kündigung; Prognose; Ausfallzeit; Schwerbehinderung; Kündigungsschutz; Verwirkung - Krankheitsbedingte Kündigung; verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz als behinderter Mensch

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4 Abs. 1
    Langzeiterkrankung(en) oder häufige kürzere Fehlzeiten als Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers auch ohne Kenntnis des Arbeitgebers

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz)

    Prognose des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz als behinderter Mensch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 168 ff SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - AP Nr. 14 zu § 85 SGB IX = NJW 2017, 684 mit Nachweisen zur älteren Rechtsprechung).

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 168 ff SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 22. September 2016 aaO).

    64 Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 168 ff SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - AP Nr. 14 zu § 85 SGB IX = NJW 2017, 684 mit Nachweisen zur älteren Rechtsprechung).

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 168 ff SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 22. September 2016 aaO).

    65 Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Rüge der Schwerbehinderung ist von der Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage aus § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 22. September 2016 aaO; BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - AP Nr. 83 zu § 4 KSchG 1969 = NJW 2016, 1195).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe der Prüfung) ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - NJW 2016, 588; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern 28. November 2017 - 5 Sa 54/17 - PflR 2018, 310 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16

    Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe der Prüfung) ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - NJW 2016, 588; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern 28. November 2017 - 5 Sa 54/17 - PflR 2018, 310 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Prognose - abgestufte Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ermöglichen, nunmehr eine medizinisch fundierte Prognose der zukünftigen gesundheitlichen Entwicklung des Arbeitnehmers vornehmen zu können (allgemeine Auffassung, vgl. etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. Juli 2009 - 5 Sa 66/08).

    Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ermöglichen, nunmehr eine medizinisch fundierte Prognose der zukünftigen gesundheitlichen Entwicklung des Arbeitnehmers vornehmen zu können (allgemeine Auffassung, vgl. etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. Juli 2009 - 5 Sa 66/08).

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    65 Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Rüge der Schwerbehinderung ist von der Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage aus § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 22. September 2016 aaO; BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - AP Nr. 83 zu § 4 KSchG 1969 = NJW 2016, 1195).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe der Prüfung) ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - NJW 2016, 588; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern 28. November 2017 - 5 Sa 54/17 - PflR 2018, 310 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 aaO).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht zwar angenommen, man müsse auf einen dreijährigen Referenzzeitraum abstellen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Krankheit = NZA 2018, 1056).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 5 Sa 54/17

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe der Prüfung) ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - NJW 2016, 588; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern 28. November 2017 - 5 Sa 54/17 - PflR 2018, 310 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21

    Kündigung in der Probezeit - Beteiligung Betriebsrat und

    Die vom Kläger vorgelegte Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13. August 2019 - 2 Sa 217/18 - führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.
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