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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 79/19   

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https://dejure.org/2019,51217
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 79/19 (https://dejure.org/2019,51217)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.08.2019 - 2 Sa 79/19 (https://dejure.org/2019,51217)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. August 2019 - 2 Sa 79/19 (https://dejure.org/2019,51217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 77 BetrVG, § 14 TVöD
    Vertretungszulage - stellvertretender Bezirksgeschäftsführer - höherwertige Tätigkeit

  • IWW

    § 6 GBV, § 14 TVöD, § 24 BAT, § 5 GBV, § 5.1 GBV, § 5.2 GBV, § 28 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 14
    Zulage; Geschäftsführung; Stellvertreter; Abwesenheitsvertreter; höherwertige Tätigkeit - Vertretungszulage für einen Beschäftigten, der nach der Stellenbeschreibung seinen Vorgesetzten bei Abwesenheit zu vertreten hat und deshalb besser eingruppiert ist

  • rechtsportal.de

    Auslegung des in einer Gesamtbetriebsvereinbarung verwendeten Begriffs einer "höher bewerteten Tätigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretungszulage für einen Beschäftigten, der nach der Stellenbeschreibung seinen Vorgesetzten bei Abwesenheit zu vertreten hat und deshalb besser eingruppiert ist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 79/19
    Das Berufungsgericht geht davon aus, dass insoweit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 14 TVöD hier entsprechend angewendet werden kann (so etwa BAG 16. April 2014 - 6 AZR 242/14 - AP Nr. 2 zu § 14 TVöD = NZA-RR 2015, 532 mit weiteren Nachweisen).

    Auch das Berufungsgericht geht davon aus, dass insoweit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 14 TVöD hier entsprechend angewendet werden kann (so etwa BAG 16. April 2014 - 6 AZR 242/14 - AP Nr. 2 zu § 14 TVöD = NZA-RR 2015, 532 mit weiteren Nachweisen).

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