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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19   

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https://dejure.org/2020,40354
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 (https://dejure.org/2020,40354)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 (https://dejure.org/2020,40354)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 2 Sa 100/19 (https://dejure.org/2020,40354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13

    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Stichtagsregelungen, die sich auf Eigenkündigungen beziehen, können daher sachlich gerechtfertigt sein, wenn in ihnen auf den Zeitpunkt der Abschlusses oder des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder auch - wenn besondere Umstände dazu kommen - des Abschlusses des Sozialplans Bezug genommen wird (BAG, Urteil vom 17.11.2015 - 1 AZR 881/13 -, Rn 20, juris).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen oder der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügt nicht, um eine Veranlassung in diesem Sinne anzunehmen (BAG, Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 -, Rn 38, 40, juris).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Sie stellt kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste dar, sondern soll künftige wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder doch mildern (BAG, Urteil vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 -, Rn 32, 33, juris).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien in einem solchen Fall davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 -, Rn 17, juris) und keinen oder nur einen geringen Ausgleichsbedarf haben (BAG, Urteil vom - 1 AZR 417/09 -, Rn 22, juris).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Im Übrigen haben die Betriebsparteien ebenso wie andere Normgeber einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regeln (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 -, Rn 18, 19, juris).
  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Die Berechtigung einer solchen Annahme kann in einem Sozialplan insbesondere bei ungewissen, langfristigen Entwicklungen durch Stichtagsregelungen oder eine entsprechend zurückhaltende Beurteilung dieser Entwicklung verhindert werden (BAG, Urteil vom 10.02.2009 - 1 AZR 767/07 -, Rn 32, juris).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist auch hier vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06 -, Rn 12, juris).
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien in einem solchen Fall davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 -, Rn 17, juris) und keinen oder nur einen geringen Ausgleichsbedarf haben (BAG, Urteil vom - 1 AZR 417/09 -, Rn 22, juris).
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