Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 3 Abs 1 GG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 112 BetrVG
Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 13.02.2019 - 4 Ca 1631/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
- BAG, 23.02.2021 - 1 AZN 1055/20
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Stichtagsregelungen, die sich auf Eigenkündigungen beziehen, können daher sachlich gerechtfertigt sein, wenn in ihnen auf den Zeitpunkt der Abschlusses oder des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder auch - wenn besondere Umstände dazu kommen - des Abschlusses des Sozialplans Bezug genommen wird (BAG, Urteil vom 17.11.2015 - 1 AZR 881/13 -, Rn 20, juris). - BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen oder der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügt nicht, um eine Veranlassung in diesem Sinne anzunehmen (BAG, Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 -, Rn 38, 40, juris). - BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07
Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Sie stellt kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste dar, sondern soll künftige wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder doch mildern (BAG, Urteil vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 -, Rn 32, 33, juris).
- BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien in einem solchen Fall davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 -, Rn 17, juris) und keinen oder nur einen geringen Ausgleichsbedarf haben (BAG, Urteil vom - 1 AZR 417/09 -, Rn 22, juris). - BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Im Übrigen haben die Betriebsparteien ebenso wie andere Normgeber einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regeln (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 -, Rn 18, 19, juris). - BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07
Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Die Berechtigung einer solchen Annahme kann in einem Sozialplan insbesondere bei ungewissen, langfristigen Entwicklungen durch Stichtagsregelungen oder eine entsprechend zurückhaltende Beurteilung dieser Entwicklung verhindert werden (BAG, Urteil vom 10.02.2009 - 1 AZR 767/07 -, Rn 32, juris). - BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06
Kürzung einer Sozialplanabfindung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist auch hier vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06 -, Rn 12, juris). - BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09
Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien in einem solchen Fall davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 -, Rn 17, juris) und keinen oder nur einen geringen Ausgleichsbedarf haben (BAG, Urteil vom - 1 AZR 417/09 -, Rn 22, juris).
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 630/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
Maßgeblich hierfür ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (…BAG 25.01.2022 - 3 AZR 345/21 -, juris Rn. 54;… 20.09.2017 - 10 AZR 610/15 -, juris Rn. 19;… LAG Düsseldorf 12.08.2022 - 6 Sa 85/22 -, juris Rn. 93; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 -, juris Rn. 59). - LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 632/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
Maßgeblich hierfür ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (…BAG 25.01.2022 - 3 AZR 345/21 -, juris Rn. 54;… 20.09.2017 - 10 AZR 610/15 -, juris Rn. 19;… LAG Düsseldorf 12.08.2022 - 6 Sa 85/22 -, juris Rn. 93; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 -, juris Rn. 59). - LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 631/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
Maßgeblich hierfür ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (…BAG 25.01.2022 - 3 AZR 345/21 -, juris Rn. 54;… 20.09.2017 - 10 AZR 610/15 -, juris Rn. 19;… LAG Düsseldorf 12.08.2022 - 6 Sa 85/22 -, juris Rn. 93; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13.10.2020 - 2 Sa 100/19 -, juris Rn. 59).