Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27673
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22 (https://dejure.org/2022,27673)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.09.2022 - 3 Sa 46/22 (https://dejure.org/2022,27673)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. September 2022 - 3 Sa 46/22 (https://dejure.org/2022,27673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 615 BGB, § 297 BGB
    Annahmeverzug - unzureichendes Arbeitsangebot - Verweigerung "Corona-Test"

  • IWW

    § 615 BGB, § 106 GewO, § 315 BGB, § 3 EFZG, § 293 ff. BGB, § 615 S. 1 BGB, § 294 BGB, § 297 BGB, § 611 BGB, § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 ; BGB § 297 ; EFZG § 3
    Verzug des Arbeitgebers; mangelnde Leistungsbereitschaft; Corona-Test - "Corona-Test"-mangelnde Leistungsbereitschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 615 ; BGB § 297 ; EFZG § 3
    Verzug des Arbeitgebers; mangelnde Leistungsbereitschaft; Corona-Test - "Corona-Test"-mangelnde Leistungsbereitschaft

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verweigerter Corona-Test: Mangelnde Leistungsbereitschaft - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei selbstverursachter Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Ablehnung eines unzureichenden Leistungsangebots i.S.d. § 297 BGB

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Mangelnde Leistungsbereitschaft bei verweigertem Corona-Test

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Lohnanspruch des Mitarbeiters eines Sanitätshauses bei Verweigerung zur Corona-Testung - Arbeitgeber kann Arbeitnehmer von Arbeit freistellen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich von der Leistungswilligkeit eines gekündigten Arbeitsnehmers auszugehen (BAG v. 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - juris Rn 27).

    In diesem Fall ist es vielmehr erforderlich, dass der Arbeitnehmer den neugewonnenen Leistungswillen im Rahmen des zumutbaren durch ein tatsächliches Arbeitsangebot auch dokumentiert (BAG v. 22.02.2012, a. a. O.).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22
    Dies setzt voraus, dass die Krankheit die alleinige Ursache für die nicht geleistete Arbeit ist (Grundsatz der Monokausalität; vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - juris, Rn 27, m. w. N.).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22
    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer auf eine abweichende Teilleistung einzulassen braucht (BAG v. 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris; Rn 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test

    Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch einen Nasen-Rachen-Abstrich ist nur außerordentlich gering (LAG Mecklenburg-Vorpommern 14.09.2022 - 3 Sa 46/22 - Rn. 32).

    Anders als beispielsweise bei Fällen eines von Kunden erteilten Hausverbots oder beim Entzug einer hoheitlichen Einsatzgenehmigung handelte es sich nicht um einen Fall der Leistungsunfähigkeit, weil die Klägerin es selbst in der Hand hatte, den Hinderungsgrund zu beseitigen (vgl. BAG 01.06.2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 20 mwN.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 14.09.2022 - 3 Sa 46/22 - Rn. 26, juris).

  • LAG Niedersachsen, 06.06.2023 - 11 Sa 772/22

    Pflegekraft; Impfnachweis; Tätigkeitsverbot; Gesundheitsschutz; Annahmeverzug

    Zwar berühren auch die Verpflichtung zum Erbringen eines Tests (etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern 14.09.22, 3 Sa 46/22 , NZA-RR 23, 12) oder zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mitarbeiter.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht