Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 268/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 4 ArbZG, § 6 Abs 1 S 2 TVD, § 8 Abs 3 TVD, § 7 Abs 8 TVD, § 37 TVD
Vergütung von Rufbereitschaft, Überstunden und nicht gewährten Ruhe- und Bildschirmarbeitspausen bei Wechselschichtarbeit im Anwendungsbereich des TVöD - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung von Überstunden für Rufbereitschaftszeiten und nicht gewährte Ruhe- und Bildschirmarbeitspausen bei Wechselschichtbeschäftigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung von Überstunden für Rufbereitschaftszeiten und nicht gewährte Ruhe- und Bildschirmarbeitspausen bei Wechselschichtbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 06.07.2010 - 1 Ca 404/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 268/10
- BAG, 18.01.2012 - 6 AZN 1569/11
- BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90
Ruhepausen des Krankenpflegepersonals
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 268/10
Eine Erholungspause im Sinne von § 4 ArbZG zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt (BAG 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP Nr. 5 zu § 3 AZO Kr = ZTR 1992, 378 = DB 1992, 2247).Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1992 (aaO), denn sie behandelt einen anderen Sachverhalt.
- BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 268/10 - wird zurückgewiesen.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 268/10 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 599, 76 Euro als Überstundenvergütung für das Jahr 2009 nebst Zinsen zu zahlen.