Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44694
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18 (https://dejure.org/2018,44694)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18 (https://dejure.org/2018,44694)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 5 TaBV 7/18 (https://dejure.org/2018,44694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Lauf der Kündigungsfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB bei zugesicherter Vertraulichkeit der Angaben der Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2 ; KSchG § 15 ; BetrVG § 103
    Zustimmungsersetzungsverfahren; außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 2 ; KSchG § 15 ; BetrVG § 103
    Lauf der Kündigungsfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB bei zugesicherter Vertraulichkeit der Angaben der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einhaltung der Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB auch bei Vertraulichkeitsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einhaltung der Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB auch bei Vertraulichkeitsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Lauf der Kündigungsfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB bei zugesicherter Vertraulichkeit der Angaben der Geschädigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Sind für den Arbeitgeber mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt, gilt grundsätzlich die Kenntnis schon eines der Gesamtvertreter (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 720/15 -, Rn. 61).

    Für den Beginn der Anhörungsfrist bezüglich Pflichtverletzung, die sich zu einem Gesamtverhalten zusammenfassen lassen, bedeutet das, dass auch die einwöchige Anhörungsfrist erst mit Kenntnis des Vorfalls anläuft, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die in ihrer Gesamtheit den Kündigungsentschluss tragen (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 720/15 -, Rn. 66).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Einschränkungen können im überwiegenden Allgemeininteresse insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.09.1989 -Aktenzeichen 2 BvR 1062/87-).

    (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.09.1989 -Aktenzeichen 2 BvR 1062/87-).

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Will der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht verlieren, so muss er innerhalb der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB den Zustimmungsantrag beim Betriebsrat stellen und bei ausdrücklicher oder wegen Fristablauf zu unterstellender Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht einleiten (BAG vom 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - zitiert nach Juris, zu II.1. der Gründe; BAG vom 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 - zitiert nach Juris).

    Bei der Regelung des § 626 Abs. 2 BGB handelt es sich um zwingendes Recht, dass nicht durch Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Lasten des betroffenen Arbeitgebers abgeändert werden kann (BAG, Beschluss vom 18.08.1977 - Aktenzeichen 2 ABR 19/77).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Anderenfalls darf es dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmungsersetzung nicht stattgeben, da ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB nur Umstände bilden können, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 2 AZR 401/17 -, Rn. 18).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Dies gilt auch dann, wenn ihnen Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 2 AZR 85/15 -) Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigten könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB zu laufen beginne.
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Der Kündigende muss die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB darlegen und beweisen (LAG Hessen, Urteil vom 21.06.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 254/10 - BAG Urteil vom 17.03.2005 -Aktenzeichen 2 AZR 245/04-).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Der Kündigende muss die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB darlegen und beweisen (LAG Hessen, Urteil vom 21.06.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 254/10 - BAG Urteil vom 17.03.2005 -Aktenzeichen 2 AZR 245/04-).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Will der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht verlieren, so muss er innerhalb der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB den Zustimmungsantrag beim Betriebsrat stellen und bei ausdrücklicher oder wegen Fristablauf zu unterstellender Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht einleiten (BAG vom 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - zitiert nach Juris, zu II.1. der Gründe; BAG vom 18.08.1977 - 2 ABR 19/77 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18
    Den Gerichten obliegt es dabei diesen grundrechtlichen Schutz durch Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewähren und im Einzelfall zu konkretisieren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.07.2003 - Aktenzeichen 1 BvR 792/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht