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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11   

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https://dejure.org/2014,25188
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11 (https://dejure.org/2014,25188)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 Sa 305/11 (https://dejure.org/2014,25188)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 Sa 305/11 (https://dejure.org/2014,25188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 276 Abs 1 S 1 BGB, § 619a BGB, § 254 BGB, § 89 Abs 1 BGB
    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bei Manipulation eines Ausschreibungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsminderung bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines Abteilungsleiters "Innere Verwaltung"; Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei Schädigung durch überteuerte Auftragsvergabe

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Teure Schützenbrüder - Zur Haftung von Mitarbeitern der Vergabestelle für Vergabefehler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Jedoch kann dieser vom Vertragspartner eine Reduzierung seiner Leistung auf das angemessene Maß und gegebenenfalls die Rückzahlung des Mehrbetrages als Vertrauensschaden einfordern (BGH - V ZR 264/05 - juris Rn. 21, 22).

    Der Schaden für den Geschädigten ist mithin daran zu bemessen, dass es ihm ohne die Pflichtverletzung des Vertragspartners gelungen wäre, die erbrachte Leistung zu einem niedrigeren Preis zu erhalten (BGH - V ZR 264/05 - juris Rn. 22).

    Im Fall -wie hier- der Vortäuschung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Ausschreibungsverfahrens ist dabei der tatsächlich erzielbare Wettbewerbspreis maßgeblich (BGH - 2 StR 102/91 - juris Rn. 28 zur strafrechtlichen Schadensermittlung; BGH - V ZR 264/05 - juris Rn. 22).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Die Enthaftung des Arbeitnehmers geschieht nicht zuletzt deshalb, weil Schäden in Folge von Tätigkeiten entstehen können, deren Schadensrisiko so hoch ist, dass der Arbeitnehmer typischerweise schon von seinem Arbeitsentgelt her nicht in der Lage ist, Risikovorsorge zu betreiben oder einen eingetretenen Schaden zu ersetzen (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 -, juris Rn. 36).

    Mithin ist ein Vorsatz eines Arbeitnehmers im vorgenannten Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Pflichtverletzung, sondern auch den Schaden in seiner konkreten Höhe zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (BAG vom 18.04.2002, a. a. O., Rn. 34).

  • OLG München, 19.02.2002 - 9 U 3318/01

    Rechtsfolgen der Auftragserlangung durch Submissionsbetrug; Höhe des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Soweit das Arbeitsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des OLG München vom 19.02.2002 (9 U 3318/01) vorliegend von einem Submissionsbetrug ausgegangen sei, so könne dem bereits deshalb nicht gefolgt werden, weil die Sachlage zum dortigen Verfahren mit dem hier gegebenen Sachverhalt nicht vergleichbar sei.

    Die Entscheidung des OLG München vom 19.02.2002 - 9 U 3318/01 - steht dem nicht entgegen, da die dortige Fallgestaltung mit dem hier gegebenen Sachverhalt in Ermangelung eines Vorsatzes des Beklagten zu 1 im Hinblick den tatsächlichen Schadenseintritt nicht vergleichbar ist.

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine Haftung des Vertragspartners gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB dann gegeben ist, wenn der Vertrag auf Grund eines schuldhaften und pflichtwidrigen Einwirkens auf die Willensbildung des Geschädigten zu Stande gekommen ist und die verletzte Pflicht gerade vor diesen Nachteilen schützen soll (BAG - 3 AZR 575/09 - juris Rn. 52; BGH - I ZR 176/03 - juris Rn. 30).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine Haftung des Vertragspartners gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB dann gegeben ist, wenn der Vertrag auf Grund eines schuldhaften und pflichtwidrigen Einwirkens auf die Willensbildung des Geschädigten zu Stande gekommen ist und die verletzte Pflicht gerade vor diesen Nachteilen schützen soll (BAG - 3 AZR 575/09 - juris Rn. 52; BGH - I ZR 176/03 - juris Rn. 30).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Vielmehr genügt es, wenn dem Beschäftigten bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass er die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentiert, wobei die allgemeine Verkehrsanschauung maßgeblich ist (BAG vom 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 - juris Rn. 94).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Auf Seiten des Arbeitgebers wird ein durch das schädigende Ereignis eingetretener hoher Vermögensverlust umso mehr dem Betriebsrisiko zuzurechnen sein, als dieser einzukalkulieren oder durch Versicherungen oder Rückgriffsmöglichkeiten gegen den Arbeitnehmer abzudecken war (BAG vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - juris Rn. 25).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11
    Im Fall -wie hier- der Vortäuschung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Ausschreibungsverfahrens ist dabei der tatsächlich erzielbare Wettbewerbspreis maßgeblich (BGH - 2 StR 102/91 - juris Rn. 28 zur strafrechtlichen Schadensermittlung; BGH - V ZR 264/05 - juris Rn. 22).
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